Cyberagenda strafft Kompetenzen und nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht

Zur heute veröffentlichten Cyberagenda des Ministeriums des Innern und für Heimat kommentiert der Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V., Hans-Wilhelm Dünn:

„Die Vorhaben des Innenministeriums sind ambitioniert – und dringend notwendig. Die Cyberagenda macht deutlich, dass Cybersicherheit in erster Linie durch klare Strukturen, Zuständigkeiten und Befugnisse gesteigert werden kann. Mit dem BSI als im Grundgesetz verankerter Zentralstelle werden Kompetenzen gebündelt und schnelle Reaktionsmöglichkeiten vorbereitet. Längst überfällig ist die Anwendung des Grundsatzes „Security by design and by default“ in der Bundesverwaltung und die Schaffung der Stelle eines Chief Information Security Officers für den Bund.

In zweiter Linie verspricht die Cyberagenda mehr Ressourcen für die Absicherung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen, eine bessere technische Ausstattung von Behörden und gesteigerte Forschungsförderung. Im 100-Milliarden-Sondervermögen wurde die Chance verpasst, diese essenziell wichtigen Projekte zu budgetieren. Nun kommt es darauf an, dass die Ampel Cybersicherheit nicht nur mit guten Absichten verfolgt, sondern auch eine ihrer Bedeutung angemessene Finanzierung im Gesetzgebungsverfahren sicherstellt.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Spichernstraße 2
10777 Berlin
Telefon: +49 (30) 6796365-28
Telefax: +49 (30) 6796365-29
https://cybersicherheitsrat.de/

Ansprechpartner:
Hannes Harthun
Leiter des Präsidialbüros
Telefon: +49 (30) 6796365-26
E-Mail: harthun@cybersicherheitsrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel