Der Berliner Mieterverein erinnert daran, dass Airbnb nach wie vor gesetzeswidrig ohne Registrierungsnummern Ferienwohnungen anbietet. Wir haben allerdings auch kein Verständnis dafür, dass die Berliner Bezirksämter diese Verstöße gegen das Zweckentfremdungsrecht nicht unterbinden. Ohnehin scheint der Wille in der Berliner Politik nicht sehr ausgeprägt, im Hinblick auf die Bedeutung der Ferienwohnungen für den Tourismus die Ferienwohnungsnutzung drastisch zu beschneiden. „Wir sind enttäuscht, dass der Berliner Senat die Möglichkeiten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2020 (Urt. v. 22.09.2020, Rechtssache C-724/18 und C-727/18) verstreichen lässt“, so Wild. Danach darf im Kampf gegen Wohnraummangel die kurzzeitige Vermietung von regulären Mietwohnungen über Plattformen wie Airbnb deutlich eingeschränkt werden.
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