Alle rund 6.000 Beschäftigten bei Vion Food Group mit Tarifvertrag

Der im vergangenen Jahr geschlossene Entgelttarifvertrag* zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Vion Food Group konnte rückwirkend zum 1. Juli 2022 auf den Schlachthof Buchloe ausgedehnt werden. Damit gelten die tariflichen Regelungen nun für rund 6.000 Beschäftigte an allen Standorten der Vion-Gruppe.

Diese tarifliche Absicherung ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Schlacht- und Zerlegebranche“, so Verhandlungsführer Thomas Bernhard, Leiter der Wirtschaftsgruppe Fleisch in der NGG-Hauptverwaltung.

„Besonders stolz sind wir darauf, die Geschlechtergerechtigkeit sicherstellen zu können, da der Tarifvertrag leistungsbezogen gilt. Darüber hinaus konnten wir Aufstiegsregeln vereinbaren. Der Tarifabschluss mit der Vion Food Group, dem drittgrößten Unternehmen der Branche, bringt uns unserem Ziel, die Hälfte aller Beschäftigten in den deutschen Schlachthöfen in Tarifbindung zu haben, ein großes Stück näher.“

Neben der Vion Food Group gilt auch für die rund 7.500 Beschäftigten bei Westfleisch in Münster ein Tarifvertrag.

In der Schlacht- und Zerlegebranche arbeiten laut Bundesagentur für Arbeit derzeit rund 30.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Hintergrund

*Der Entgelttarifvertrag umfasst 11 Lohngruppen. Geregelt werden die Entgelte von einfachsten Tätigkeiten ohne Fachkenntnisse bis hin zu Tätigkeiten in der mittleren Führungsebene.

In der aktuellen Version umfasst der Tarifvertrag vier regional unterschiedliche Lohntabellen (Nord, NRW, Thüringen und Süd), deren Einstiegslöhne alle über 12 Euro pro Stunde liegen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Dr. Karin Vladimirov
Pressestelle der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gast
Telefon: +49 (30) 288849-693
Fax: +49 (30) 288849-693
E-Mail: presse@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel