„Gerade kleinere Unternehmen engagieren sich über die Maße, bilden oft auch benachteiligte Jugendliche aus und sind durch die Corona-Krise besonders betroffen. Außerdem steigen die Kosten der Ausbildung stetig an. Um zu vermeiden, dass sich immer mehr Betriebe aus der Ausbildung zurückziehen, ist das Förderprogramm ein wichtiges Instrument,“ sagt Werner Rottler, Präsident der Handwerkskammer Konstanz.
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die vier Monate nach Ausbildungsbeginn ungekündigt sind und deren reguläre Fortsetzung geplant ist, wenn sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende bzw. die Auszubildende dies schriftlich bestätigen. Fördervoraussetzung ist, dass ein antragsberechtigtes Unternehmen einen Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO abgeschlossen hat mit Ausbildungsbeginn zwischen dem 1. August 2021 und dem 10. Oktober 2022. Der Zuschuss beträgt pauschal 3.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig nach Ablauf der vier Monate gestellt werden. Er muss spätestens am 15. Februar 2023 bei der L-Bank Karlsruhe eingegangen sein.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter https://www.esf-bw.de.
Das Handwerk ist mit seinen vielen kleinen und mittleren Betrieben das Herz der deutschen Wirtschaft. Zum Bezirk der Handwerkskammer Konstanz, der die Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Rottweil und Waldshut umfasst, gehören annähernd 13.000 Handwerksunternehmen mit etwa 70.000 Beschäftigten und über 4.000 Auszubildenden.
Die Handwerkskammer vertritt nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder, sondern bietet ihnen auch eine umfassende Beratung an, etwa zur Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Recht, Umweltschutz und Technologie.
Außerdem ist die Handwerkskammer ein großer Bildungsanbieter mit Bildungsakademien in Singen, Rottweil und Waldshut sowie der gemeinsam mit der IHK betriebenen Beruflichen Bildungsstätte in Tuttlingen.
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