Zukunftsfinanzierungsgesetz will Aktien in die Mitte der Gesellschaft holen

Der Bundesfinanz- und der Bundesjustizminister haben heute Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt diese Initiative, die Aktien als Anlage- und Finanzierungsinstrument in Deutschland für einen deutlich größeren Kreis von Menschen attraktiver und den Finanzplatz Deutschland für Unternehmen wettbewerbsfähiger machen soll.Die heute vorgestellten Eckpunkte stellen klar, dass ein gut funktionierender Kapitalmarkt zentrale Bedeutung für die Finanzierung der Transformation im Bereich Digitalisierung und Klimaschutz hat. „Wir begrüßen, dass Aktien für alle interessanter werden sollen. Ziel ist es, mehr Menschen durch bessere steuerliche Bedingungen für die Aktienanlage zu gewinnen. Gleichrangig ist das Ziel, dass mehr Unternehmen in Deutschland von den Vorteilen der Aktie in der Finanzierung profitieren“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Beides ist dringend erforderlich, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.“

Insbesondere begrüßt das Aktieninstitut den Vorschlag, Kursgewinne von Privatanlegern bis zu einem Freibetrag wieder steuerfrei zu stellen. Dies trägt wesentlich dazu bei, den Aktienbesitz attraktiver zu machen. Das gilt auch für die Erhöhung des steuerfreien Betrags bei Mitarbeiteraktien von 1.440 Euro auf 5.000 Euro, mit dem Deutschland zu Ländern wie Großbritannien oder Österreich aufschließt.

Darüber hinaus haben die Minister bei der Vorstellung des Papiers deutlich gemacht, dass Aktien in der Altersvorsorge auch die Bereitstellung von Aktien- und Wagniskapital für Wachstumsunternehmen fördern. „So zeigen Länder wie die USA oder Schweden, dass Pensionsfonds eine große Rolle bei der Finanzierung von Wachstumsunternehmen spielen. Dies gilt nicht nur für Aktien, sondern auch für vorbörsliche Finanzierungsrunden mit Wagniskapital“, erläutert Bortenlänger weiter.

Börsenregulierung und Aktienrecht in Deutschland modernisieren und international wettbewerbsfähig machen
Die Entbürokratisierung der Kapitalmarktregulierung soll den Börsengang und die Börsennotiz erleichtern und damit vor allem die Finanzierung von Start-ups, KMUs und Wachstumsunternehmen verbessern. Als weiteren Punkt haben sich beide Ministerien die Modernisierung des Aktienrechts auf die Fahnen geschrieben. Das Aktienrecht soll digitaler, flexibler und internationaler werden.

Wie die Studie „Auslandslistings von BioNTech, CureVac & Co.“ des Aktieninstituts zeigt, zwingt das deutsche Aktienrecht Wachstumsunternehmen aktuell in ein zu enges Korsett, das ihren Bedürfnissen in vielen Bereichen nicht entspricht und die Expansion deutscher Start-ups limitiert. Viele Wachstumsunternehmen gehen deshalb nicht als deutsche AG, sondern als niederländische N.V. an die Börse.

„Die Politik hat die Zeichen der Zeit erkannt. Wir müssen unseren Unternehmen dringend mehr Kapital zur Verfügung stellen, damit sie Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungen wie der Digitalisierung und des Klimawandels finden können. Dafür ist es wichtig, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aktienrente umgesetzt wird und mit dem Aufbau eines Kapitalstocks in der Rentenversicherung begonnen wird“, unterstreicht Bortenlänger. „Flexiblere Bedingungen bei Kapitalerhöhungen, wie in anderen Ländern üblich, sind eine Grundvoraussetzung, damit Wachstumsunternehmen schnell und unkompliziert Investorengelder einwerben können. Hier muss die Politik Tempo machen und das deutsche Aktienrecht wettbewerbsfähig gestalten.“

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