„Mit dem letzten großen Gesundheitsreformgesetz der Großen Koalition wurde festgelegt, dass Termine für Neupatienten in Facharztpraxen besonders gefördert werden, weil sie außerhalb des Budgets vergütet werden. Das war richtig so, denn wir haben hier ein massives Problem: Wir bekommen häufig die Rückmeldung, dass es für Neupatientinnen und -patienten äußerst schwierig ist, überhaupt einen Termin zu bekommen. Wenn das jetzt zurückgenommen wird, wird das zu Lasten der Patienten gehen“, warnte Metke und verwies darauf, dass die Budgetierung bei den Fachärzten zu einer Terminbegrenzung führt. „Wenn einem Facharzt gesagt wird, dass er nur eine bestimmte Anzahl an Patienten pro Quartal vergütet bekommt, behandelt er auch nur so viel. Wobei: Wenn unsere Fachärztinnen und Fachärzte nicht heute schon etwa zehn Prozent ihrer Patienten über die Budgetgrenze hinaus behandeln und die Kosten selbst übernehmen würden, würde die Versorgung schon heute zusammenbrechen.“ Klar sei daher, dass die Terminnot daher größer wird.
„Völlig absurd wird das aber, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig bestimmt, dass Millionen aus den Töpfen der Krankenkassen in die Geldbeutel der Apotheker fließen sollen und sich dafür eine Leistung ausgedacht haben, für die es weder eine Notwendigkeit noch einen Nutzen für die Patienten gibt.“ Mit dem „Apotheken-vor-Ort-Gesetz“ hatte der Gesetzgeber zusätzliche Leistungen für die Apotheken festgelegt. Dazu zählt nun eine „erweiterte Medikationsberatung“, unter anderem für alle Patientinnen und Patienten, die mehr als fünf Medikamente gleichzeitig einnehmen. „Das betrifft etwa 15% aller Versicherten. Die Apotheken bekommen dafür 90 Euro, was sich pro Jahr zu einem Millionenbetrag summiert, der aus den Beiträgen der Versicherten und der Unternehmen bezahlt wird. Da die Apotheken medizinisch keinen Beitrag zu einer Medikation, und schon gar nicht bei Schwerkranken, leisten können, handelt es sich um eine reine Alibi-Veranstaltung, um irgendeinen Grund zu finden, den Apothekern zusätzliche Mittel zukommen zu lassen. Das scheint offensichtlich wichtiger zu sein, als die Patienten zu versorgen. Denn die Beratung umfasst lediglich in einer etwas erweiterten Form das, was die Apotheker heute schon leisten müssen und wofür sie bisher schon vergütet werden. Anders ausgedrückt: Man kann auf die Haltbarkeit eines Medikaments hinweisen oder sie ausführlich erläutern.“ Metke weiter: „Es stiftet keinen Nutzen für die Versorgung, es gibt keine Notwendigkeit, es widerspricht allen Regelungen des Gesundheitssystems. Und es kostet Geld, was für andere Zwecke nachher nicht zur Verfügung steht.“ Metke begrüßte es daher, dass auch Vertreter der GKV-Spitzenverbandes sich entsprechend geäußert hätten. Der KVBW-Chef kündigte denn auch eine Reihe von Maßnahmen gegenüber den Mitgliedern und den Patientinnen und Patienten an. „Wir werden auf alle Fälle unsere Mitglieder auf die Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs zu Medikamenten über Internetapotheken hinweisen, mindestens für die Patientinnen und Patienten, die darauf angewiesen sind. Schließlich muss ja wenigstens einer im System Kosten sparen.“ Weiter wolle die KVBW die Patientinnen und Patienten informieren, dass sie sich bei Fragen zu Arzneimitteln besser an diejenigen wenden, die das umfassend gelernt haben. Das sind die Ärzte, nicht die Apotheker. Auch über die Risiken von Selbstmedikationen durch nicht verschreibungspflichtige Mittel sollten die Patientinnen und Patienten aufgeklärt werden.
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