Und zwar will die Landesregierung per Verordnung die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene solare Länderöffnungsklausel nutzen und damit das Flächenpotenzial für Freiflächenanlagen erweitern. Damit sollen künftig Solarparks auch auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten eine EEG-Förderung erhalten können. Benachteiligt heißt u.a., dass die Flächen eine sog. Bodenwertzahl von unter 55 haben und damit nur schwache Erträge zulassen. Bisher können in NRW nur Solar-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen an den EEG-Ausschreibungen teilnehmen.
Bislang hatte die Landesregierung die Länderöffnungsklausel nur für die Windenergie genutzt, und damit unter anderem den umstrittenen 1.000-Meter-Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen festgelegt. Mit der geplanten Verordnung, die hoffentlich bald in Kraft tritt, ist NRW allerdings alles andere als ein Vorreiter. Entsprechende Solar-Regelungen gibt es bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Der LEE NRW-Vorsitzende Reiner Priggen nennt die auf den Weg gebrachte Verordnung für die solare Länderöffnungsklausel „überfällig und unverzichtbar, denn wir brauchen jede Fläche für den weiteren Solarausbau.“ In der im vergangenen Dezember veröffentlichten Energieversorgungsstrategie 2.0 hatte die Landesregierung eine Vervierfachung der Solarstromleistung auf 24.000 MW bis zum Jahr 2030 angekündigt. „Dafür ist nicht nur jedes private und gewerbliche Dach notwendig, sondern auch möglichst viele Agri- und Floating-PV-Projekte sowie noch mehr Freiflächenanlagen.“
Nach den bereits vorliegenden Erfahrungen in anderen Bundesländern mit der solaren Länderöffnungsklausel erwartet der LEE NRW keinen übermäßigen Flächendruck auf die Landwirtschaft und keine Nachteile für den Naturschutz. Priggen: „Es gibt immer mehr Beispiele, die zeigen, dass die Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen positiven Effekt auf die biologische Diversität und Artenvielfalt haben.“
Bei aller Freude über die geplante Länderöffnungsöffnungsklausel für solare Freiflächenanlagen gibt es für den LEE NRW aber einen dicken Wermutstropfen im Kelch der Freude: Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht nur ein jährliches Zuschlagsvolumen von 150 Megawatt vor. „Das ist zu wenig, um als Energie- und Industrieland einen wesentlichen Beitrag zu einer signifikanten Erhöhung des Solarstromanteils zu leisten“, kritisiert Priggen.
Der LEE NRW-Vorsitzende verweist auf Baden-Württemberg, wo die Landesregierung vor kurzem eine Anhebung der Zuschlagsgrenze in der dortigen Freiflächenöffnungsverordnung auf 500 MW beschlossen hat: „Mindestens diese Größenordnung sollte auch in NRW machbar sein“, so Priggen. Landesweit gibt es rund 341.000 Hektar an Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten, sprich das Potenzial für solare Freiflächen ist mehr als groß genug.
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen bündelt der LEE NRW die Interessen aus allen Bereichen der Energiewende. Zum Verband zählen mittelständische Unternehmen, Verbände und Bürger. Das gemeinsame Ziel: 100% Erneuerbare Energien bis 2045 – in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Dafür engagieren sich auch fünf LEE-Regionalverbände als kompetente Ansprechpartner vor Ort. Denn im Energieland Nr. 1 ist die Branche wichtiger Arbeitgeber für 46.000 Beschäftigte, die 2017 ein Umsatzvolumen von 10 Mrd. Euro erwirtschafteten.
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