Keine Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Bayern

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) kritisiert Vorhaben der bayerischen Landesregierung
  • Einführung der Gebühren geplant mit dem neuen bayerischen Hochschulinnovationsgesetz
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Studiengebühren sind Gift für die Chancengleichheit und Gift für die Internationalisierung“

Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke, spricht sich gegen die Einführung von Studiengebühren aus für internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten, wie sie der Freistaat Bayern im Zuge des neuen Hochschulinnovationsgesetzes einführen will.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl erklärt:

„Studiengebühren stellen eine soziale Hürde beim Hochschulzugang dar; sie sind Gift für die Chancengleichheit. In Gesellschaft und Politik herrscht darüber weitestgehend Konsens. In Bayern stimmte der Landtag zuletzt im Jahr 2013 für die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren, nachdem vorab eines der erfolgreichsten bayerischen Volksbegehren dafür votiert hatte.

Umso unverständlicher ist es, dass die bayerische Landesregierung nun für die Gruppe der internationalen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten trotzdem auf dieses Instrument zurückgreifen will. Sie sollte darauf verzichten.

Probleme mit der Studienfinanzierung stehen mit an erster Stelle der Schwierigkeiten der rund 325.000 internationalen Studierenden in Deutschland; das zeigen unsere regelmäßigen Sozialerhebungen zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage immer wieder. Obwohl sie für die Immatrikulation einen Finanzierungsnachweis in Höhe von 10.300 Euro nachweisen müssen, bereiten ihnen die faktischen Kosten eines Studienaufenthalts große Probleme, vor allem die Mietkosten. Bei der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die von den Studierendenwerken während der Pandemie umgesetzt wurde, ging ein überproportional hoher Anteil von 30% der Mittel an internationale Studierende!

Die in Bayern geplanten Studiengebühren sind auch Gift für die Internationalisierungs-Ziele von Bund und Ländern, und sie sind kein geeignetes Mittel, um einen Landeshaushalt zu konsolidieren, weil die Hochschulverwaltung erheblich beansprucht wird.

Das zeigt das Beispiel Baden-Württembergs, wo die Einführung zu einem Rückgang der Zahl internationaler Studierender aus Drittstaaten geführt hat. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich, auch wegen des enormen Verwaltungsaufwands, gegen die Einführung solcher Gebühren entschieden.

Die Studiengebühren-Freiheit ist ein strategisch zentraler Standortvorteil Deutschlands bei der Internationalisierung unseres Hochschulsystems. Auch deswegen ist Deutschland wieder zum wichtigsten nicht-englischsprachigen Gastland für internationale Studierende weltweit geworden, hinter den USA, Australien und dem Vereinigten Königreich. Diesen Standortvorteil sollten wir auf keinen Fall aufs Spiel setzen.“

DSW-Stellungnahme zum bayerischen Hochschulinnovationsgesetz, Punkt 12:

https://www.studentenwerke.de/de/content/stellungnahme-des-deutschen-4

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