Seit Anfang des Jahres bietet der Rentenversicherer zudem den Ü45-Gesundheits-Check im Rehazentrum Bad Eilsen an. Bei der freiwilligen und berufsbezogenen Vorsorge wird untersucht, ob und wie stark Menschen gesundheitlich beeinträchtigt sind und mit welchen Angeboten sie möglichst gesund im Erwerbsleben bleiben können. „So wollen wir jetzt noch früher feststellen, wer eine Reha braucht – und das nicht erst, wenn die Menschen zu uns kommen. Wir gehen aktiv auf sie zu, und zwar mit Angeboten, die perfekt auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind“, betonte der Vertreter der Arbeitgeber.
Als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaften für die Region Braunschweig-Gifhorn und Peine verweist er zudem auf den Firmenservice des Rentenversicherers: Hier werden Unternehmen beraten und begleitet, etwa wenn im Betrieblichen Eingliederungsmanagement passgenaue Lösungen für erkrankte Beschäftigte gefragt sind – „und das neuerdings auch in einer Videoberatung“, so Dr. Bierich.
Daneben informierte die Vorstandsvorsitzende Helga Schwitzer die Delegierten über gesetzliche Neuerungen in der Rehabilitation. So sollen ab Juli 2023 die Zulassung, Vergütung und Belegung von Rehaeinrichtungen neu geregelt werden. „Einerseits wird damit das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt“, sagte Schwitzer. „Andererseits stehen unsere eigenen Rehakliniken dann direkt im Wettbewerb mit den Vertragseinrichtungen.“ Die neue Situation erfordere von den eigenen Kliniken, verstärkt unternehmerisch zu denken und zu handeln.
Der niedersächsische Rentenversicherer betreibt Kliniken an vier Standorten. „In diesen Einrichtungen bieten wir schon jetzt Rehabilitationen an, die höchste Ansprüche erfüllen“, so die Vorstandsvorsitzende. Darüber hinaus werden dort gerade viele neue Projekte angeschoben, die den Einrichtungen dabei helfen sollen, sich auch künftig gut auf dem Reha-Markt zu behaupten. „Dazu zählen etwa Behandlungskonzepte für Transplantierte und nach Hüft- und Knie-Operationen“, fügte Schwitzer an. Der Rentenversicherer werde in Zukunft verstärkt mit der Medizinischen Hochschule Hannover und anderen Akutkliniken zusammenarbeiten.
Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsgremium der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Die 30 ehrenamtlichen Delegierten werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewählt und entscheiden regelmäßig über den zweitgrößten öffentlichen Haushalt in Niedersachsen.
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