Spitzkohl – zart und lecker

Auch wenn der eng verwandte Weißkohl als sogenanntes „Grobgemüse“ bezeichnet wird, ist der Spitzkohl ein besonders zartes und leckeres Gemüse. Darauf weist der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer (Bonn) hin.

Ein Angebotsschwerpunkt des Spitzkohls liegt traditionell im Frühsommer. Allerdings wird die Kohlart mittlerweile auch ganzjährig im Handel angeboten.

Klar zu erkennen ist der Spitzkohl an der spitzkegeligen Form des Kohlkopfs. Spitzkohl wächst sehr schnell und zählt deshalb auch zu den Gemüsearten, deren Ernte im Frühjahr relativ zeitig beginnt. Da die Köpfe nicht so groß sind wie die Köpfe des Weißkohls, ist der Spitzkohl eine gute Alternative auch für kleinere Haushalte.

Die Blätter des Spitzkohls sind deutlich zarter als die des Weißkohls. Deshalb eignet sich Spitzkohl auch hervorragend für Salate. Wird der Spitzkohl gegart, sollte dies nicht zu lange geschehen. Denn durch die Zartheit der Blätter ist das Gemüse relativ schnell gar.

Von den Verwendungsmöglichkeiten her ist Spitzkohl sehr vielseitig. Rohkostsalat, Mischgemüse, gedünstet als Gemüsebeilage zu Fleischgerichten, für Kohlrouladen, Eintöpfe oder Aufläufe: Der Vielseitigkeit sind fast keine Grenzen gesetzt.

Wie die meisten Gemüsearten sollte auch der Spitzkohl möglichst frisch verzehrt werden. Im Kühlschrank ist eine Lagerung für einige Tage möglich. Hierzu sollte der Kopf in ein feuchtes Tuch eingeschlagen werden, um ein Welken der zarten Blätter zu verhindern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel