Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 – Kindliche Gewaltopfer

Der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch und die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus haben heute gemeinsam die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik im Hinblick auf Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Für die Deutsche Kinderhilfe- Die ständige Kindervertretung stellt die vorgelegte Statistik eine klare Aufforderung zum Ergreifen von Maßnahmen zum besseren Schutz der Kinder dar.

Denn trotz aufgrund der Corona- Pandemie insgesamt leicht gesunkener Kriminalitätszahlen ist der Anstieg im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder alarmierend.

So stieg die Zahl der Missbrauchsfälle um 6,3 Prozent auf 15.507 Fälle. Noch drastischer entwickelten sich die Fallzahlen bei der „Verbreitung von Kinderpornographie“. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (plus 108,8 Prozent). Das bedeutet einen Anstieg um mehr als 20.000 Fälle.

Bei „jugendpornografischen Schriften“ stieg die Zahl der Delikte um knapp 2000 auf 5105.

„Vor dem Hintergrund dieser Zahlen stimme ich Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausdrücklich zu, wenn sie bei der Vorstellung der Gesamtstatistik Anfang April 2022 von einem entsetzlichen Ausmaß von sexuellem Missbrauch an Kindern sprach“, so Rainer Becker.

Er lobte die Innenministerin dafür, dass sie darin einen klaren Handlungsauftrag sieht, mit aller Konsequenz vorzugehen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern wie auch die Verbreitung von abscheulichen Missbrauchs-Fotos und -Videos über das Internet zu bekämpfen. Auch ihre Ankündigung, das Bundeskriminalamt weiter zu stärken und den Ermittlungsdruck zu erhöhen, begrüßte der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe ausdrücklich. „Es ist lobenswert, dass die Auswertung von Daten deutlich verbessert werden soll, auch durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz“, so Rainer Becker.

BKA-Chef Münch wies darauf hin, dass man beim Thema Kinderpornografie bereits in den vergangenen Jahren reagiert und die Mitarbeiterzahl verdoppelt habe. Nun seien weitere 40 Stellen in Planung.

Dennoch sieht Rainer Becker weiteren Handlungsbedarf. Ein wichtiger Punkt aus seiner Sicht sind die nach wie vor bestehenden rechtlichen Hürden bei der Verfolgung der Täter. „Weil hierzulande die Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter nicht zulässig ist, können die Ermittler deren Identität oft nicht ermitteln“, kritisiert Becker. „Es wird immer noch zu viel geredet und zu viel verwaltet, statt endlich anzufangen, und zwar nachhaltig und nicht immer nur zu reagieren, wenn einmal wieder etwas passiert ist“, so der Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Auf die Prävention von Missbrauchsdarstellungen ist aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe ein weiterer entscheidender Schwerpunkt zu legen. „Außerdem brauchen wir deutlich mehr Childhood-Häuser in Deutschland“, fordert Becker. In diesen könnten die betroffenen Kinder in kindgerechter Umgebung so schonend und professionell wie möglich befragt, untersucht und danach auch psychosozial bis Prozessende begleitet werden. Auf diese Weise könnten Retraumatisierungen weitestgehend vermieden und der Wert der Aussagen der Kinder vor Gericht erhöht werden. Dazu müsse auch das an sich lobenswerte Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung gestärkt werden, und zwar konkret durch auskömmliche Fallpauschalen für die Begleiter*innen der Kinder, die wie aktuell, nicht erst am Ende des Verfahrens ausgezahlt werden.

Zum Schutz der betroffenen Kinder fordert die Deutsche Kinderhilfe auch die schnellstmögliche Löschung von Missbrauchsdaten nach aufgeklärten Fällen. Dies, so Becker scheitere derzeit an unnötigem Gerangel der Behörden um Zuständigkeiten. Zudem fordert der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe deutlich mehr frühestmögliche altersgemäße Aufklärung, um auch Taten von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen. Auch hier ergibt sich der Handlungsbedarf aus gestiegenen Zahlen.

„Noch einmal möchte ich auch an den Widerspruch erinnern, dass es nach Anhebung der Mindeststrafandrohung für alle Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder nicht mehr angemessen ist, dass schwerste gegen Kinder begangene Gewalt immer noch ‚Misshandlung‘ genannt wird und nach unserem Strafgesetzbuch nur eine minder schwere Straftat und damit nur ein Vergehen darstellt.“ so der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe. Für ihn ein unhaltbarer Zustand, der dringend beseitigt werden muss.

Einzelheiten zu den Zahlen, ihre tabellarische Darstellung und unsere umfangreichere Stellungnahme finden Sie können Sie hier downloaden: Pressemappe PKS 2021 – Kindliche Gewaltopfer

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