- Deutsches Studentenwerk (DSW) zur Einführung eines Notfallmechanismus ins BAföG
- DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Ein wichtiger struktureller Fortschritt, aber die Umsetzung muss noch schlanker und einfacher werden.“
- DSW: Auch internationale Studierende in den Blick nehmen
- Heute Mittwoch, 18. Mai 2022, Behandlung der 28. BAföG-Novelle im Bundeskabinett
Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke, die das Studierenden-BAföG umsetzen, sieht in der Einführung eines Notfallmechanismus für nationale Krisenlagen ins BAföG einen wichtigen strukturellen Fortschritt. Die konkrete Umsetzung sei aber zu kompliziert geplant. Zudem müssten auch internationale Studierende in der Krise profitieren können, fordert der Verband.
Das Bundeskabinett berät heute Mittwoch, 18. Mai 2022, über eine 28. BAföG-Novelle, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegt hat.
DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl erklärt:
„Ins BAföG gehört ein Notfallmechanismus für nationale Krisenlagen; das fordern wir als Deutsches Studentenwerk seit langem. Der Vorschlag der Bundesregierung ist deshalb ein wichtiger struktureller Fortschritt und ordnungspolitisch wichtig. Die Koalition zieht damit eine wichtige Lehre aus der Corona-Pandemie.
Die Umsetzung des Notfallmechanismus ist aber noch zu kompliziert geplant. Nach den Plänen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung muss erst der nationale Notstand festgestellt werden. Dann entwirft das Ministerium eine Verordnung, die vom Bundestag noch beschlossen werden muss. Erst anschließend wird die entsprechende Software für die BAföG-Ämter der Studierendenwerke programmiert werden. Diese ‚Befehlskette‘ ist zu lang.
Wir brauchen schlankere und schnellere Verfahren, damit im Notfall eine rasche Reaktion möglich ist und der Mechanismus bei Bedarf rasch greifen kann. Und auch für die rund 400.000 internationalen Studierenden in Deutschland sollte der Notfallmechanismus zugänglich sein; die BMBF-Überbrückungshilfe 2020/2021 wurde von rund 30% internationalen Studierenden beansprucht!
Der BAföG-Notfallmechanismus sollte darüber hinaus auch Studierenden offenstehen, die die Regelstudienzeit bereits überschritten haben. In Notlagen sollte ein Kriterium wie die Einhaltung der Regelstudienzeit nicht über die Förderung entscheiden.“
DSW-Stellungnahme zur 28. BAföG-Novelle mit dem geplanten Notfallmechanismus:
https://www.studentenwerke.de/de/content/stellungnahme-des-deutschen-1
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