Geistiges Eigentum: So schützen Sie Ihr Know-how in China

Unternehmen investieren oft viel in die Entwicklung von Produkten oder technischen Erfindungen. Doch die Gefahr ist groß, dass andere diese Technologien für sich nutzen und sich so Wettbewerbsvorteile sichern – auf Kosten der Erfinder. Was ist zu beachten, um geistiges Eigentum in China effektiv zu schützen? Welche Schutzrechte gibt es?

Unternehmen sind oft skeptisch, wenn sie an die Rechte an geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) in China denken. Aber allen Behauptungen zum Trotz: In China existiert eine umfassende gesetzliche Grundlage zum Schutz von in- und ausländischem geistigem Eigentum. Zudem gibt es fortlaufend neue Entwicklungen, um Rechte am geistigen Eigentum durchzusetzen und zu schützen.

Die verschiedenen Schutzrechte nutzen

Die technischen Schutzrechte umfassen Patente, Gebrauchsmuster und Designschutz. Damit Unternehmen diese Schutzrechte in China durchsetzen können, müssen sie diese jedoch erst dort registrieren. Dies erfolgt durch einen Antrag bei der Patentverwaltungsbehörde des Staatsrats. „Wichtig zu beachten ist, dass sich die Regelungen in Hongkong, Taiwan und Macau unterscheiden“, erklärt Richard Hoffmann, Rechtsanwalt und China-Experte bei Ecovis in Heidelberg. Die Registrierungen der Schutzrechte in China sind dort nicht gültig. Daher müssen Unternehmen ihre Schutzrechte separat nach den jeweiligen Vorschriften vor Ort registrieren. „Das kann aufwendig sein. Mit den richtigen geforderten Unterlagen und rechtlicher Expertise vor Ort sind die Anmeldungen jedoch gut zu meistern“, sagt Hoffmann.

Gegen Schutzrechtsverstöße vorgehen

Ist eine Firma von einem Verstoß gegen ihre registrierten Schutzrechte betroffen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen:

  1. das gerichtliche Verfahren oder
  2. das Verwaltungsverfahren.

Für das Verwaltungsverfahren sind das Amt zum Schutz geistigen Eigentums (SIPO) und seine lokalen Behörden zuständig. „Als Maßnahme gegen IP-Schutzrechtsverletzungen können Unternehmer auch die chinesischen Zollbehörden einschalten“, empfiehlt Hoffmann. Denn diese dürfen Waren von Fälschern beschlagnahmen.

2021 hat China sein Patent- und Urheberrechtsgesetz aktualisiert und die Strafen für Verstöße verschärft. Bei Patentverletzungen in China ist eine Entschädigungszahlung von bis zu fünf Millionen Renminbi, also rund 695.000 Euro, zu zahlen. Zusätzlich hat die Regierung einen Strafschadensersatz (punitive damages) eingeführt. Er geht über den tatsächlichen Schaden hinaus und ist bei Beweis eines vorsätzlichen Vergehens anzuwenden.

Marken rechtzeitig schützen

Für den Schutz von Marken muss in China eine zusätzliche Registrierung folgen. Da China wie Deutschland Mitglied der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ist, kann man dort Marken genauso wie in Deutschland durch das Madrider System (www.wipo.int/madrid/en) für Internationale Markenregistrierung anmelden. „Dennoch ist es empfehlenswert, eine Marke vor Ort in China anzumelden. Denn der Markenschutz beginnt in China, anders als in Deutschland, nicht bereits mit der Nutzung der Marke, sondern erst, wenn diese eingetragen ist“, macht Hoffmann deutlich.

Schutz von Markenrechten in China verstärkt

Seit 2019 gibt es eine Neuerung, die das böswillige Einreichen einer Marke strafbar macht. Das ist der Fall, wenn eine Person eine Marke einreicht, von der sie wusste oder hätte wissen müssen, dass dadurch die Rechte eines Dritten verletzt werden. Darunter fällt zum Beispiel das Anmelden einer bislang nicht registrierten ausländischen Marke. Im Januar 2022 traten weitere Richtlinien in Kraft. Darin sind Kriterien definiert, um Markenrechtsverstöße zu identifizieren, beispielsweise das Eintragen einer Marke ohne deren tatsächliche Nutzung. Bei Rechtsproblemen mit Marken gibt es auch hier die Alternative, ein Verwaltungsverfahren einzuleiten. Dafür ist das chinesische Markenamt CTMO zuständig.

Geistige Schutzrechte

Anders als bei technischen Schutzrechten oder Markenschutz sind Urheberrechte auch ohne vorherige Registrierung in China wirksam. Allerdings ist die freiwillige Registrierung eines Urheberrechts in China eine kostengünstige Möglichkeit, um sich zusätzlich abzusichern. „Die Registrierung ist eine gute Beweisgrundlage, falls es zu einem Prozess kommt“, sagt Hoffmann. Auch beim Urheberrecht gibt es die Alternative des Verwaltungsverfahrens. Zuständig ist dafür das chinesische Amt zur Urheberrechtsverwaltung NCAC. Die Höhe des Schadensersatzes bei der Verletzung des Urheberrechts liegt bei maximal fünf Millionen Renminbi. Auch ist es möglich, einen Strafschadensersatz einzufordern.

Strategie für IP-Schutz entwickeln

Es ist sinnvoll und empfehlenswert, dass sich Unternehmen für den Eintritt in den chinesischen Markt eine Strategie für den IP-Schutz überlegen. Im Folgenden einige Tipps zur Gestaltung des IP-Schutzes:

  • eine gründliche Dokumentation der IPSchutzrechte (Nachweise zur Registrierung, Gültigkeit und Inhaberschaft des Schutzrechts);
  • IP-Schutz in Arbeitsverträge integrieren, beispielsweise durch Geheimhaltungsverpfl ichtungen;
  • rechtliche Möglichkeiten von IP-Schutz bei Verträgen mit Joint Ventures, Lieferanten und Handelspartnern nutzen.

Schutz des geistigen Eigentums: So können Sie Ihre Marken in China registrieren

Registrierung: Eine Marke ist beim China Trade Mark Office (CTMO) zu registrieren. Ausländische Unternehmen ohne Sitz in China dürfen selbst keine Registrierung vornehmen. Sie müssen einen Markenvertreter (Trademark Agent), etwa einen Rechtsanwalt vor Ort, beauftragen. Alle Unterlagen sind in chinesischer Sprache abzugeben.

Registrierungsgebühren: Die behördlichen Gebühren, um eine Marke in jeweils einer Markenklasse und für nicht mehr als zehn Produkte in China zu registrieren, betragen meist nur wenige Hundert US-Dollar. Für jedes weitere Produkt der Warenklasse, also ab dem elften Produkt, werden weitere US-Dollar fällig. Zu den Kosten zählen etwa auch Anwalts- und Übersetzungsgebühren.

Schutzdauer der Marke: Ab ihrer Registrierung ist die Marke für zehn Jahre geschützt. Eine Verlängerung ist möglich. Bei internationalen, auf China erstreckte Registrierungen kann die Schutzdauer auch 20 Jahre betragen. Ist eine sechsmonatige Frist nach Schutzablauf verstrichen, in der Unternehmen bei Zahlung von erhöhten Gebühren die Verlängerung nachholen können, ist die betreffende oder eine mit ihr ähnliche Marke für ein ganzes Jahr für eine erneute Eintragung gesperrt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel