Entschädigung bei Vorverlegung des Fluges

Das Landgericht Düsseldorf hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorne verlegt wird, als annulliert gilt. Fluggäste können in solchen Fällen von der Fluggesellschaft auch dann eine Entschädigung verlangen, wenn sie den Flug in Anspruch nehmen, betonte das Gericht (Az.: 22 S 352/19).
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