Durchsuchungen bei Suzuki im Abgasskandal – Auch Verantwortliche des Motorenlieferanten Fiat Chrysler im Fokus der Ermittlungen

Nächster Akt im Dieselskandal: Aktuell gerät ein weiterer Autohersteller unter Manipulationsverdacht, nachdem es am 27.04.2022 eine Razzia bei Suzuki Deutschland wegen des Verdachts illegaler Abschalteinrichtungen gab. Ermittelt wird nicht nur gegen Suzuki-Manager, sondern auch gegen Verantwortliche des bereits tief in den Abgasskandal verstrickten Fiat Chrysler Konzerns, der die Dieselmotoren an Suzuki geliefert haben soll. „Betroffene sollten nicht blauäugig die Entwicklungen abwarten, sondern jetzt Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Nach übereinstimmenden Medienberichten durchsuchten Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. am 27.04.2022 die Geschäftsräume von Suzuki Deutschland. Hintergrund der Ermittlungen ist der Vorwurf, dass Suzuki bis 2018 mehr als 22.000 Diesel Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft haben soll. Es geht dabei um 1.3, 1.6 und 2.0 Liter Motoren, die in den Suzuki Modellen Swift, Vitara und SX4 S-Cross verbaut worden sind. Die Motorsteuerungssoftware soll bewirken, dass die Abgasreinigungsmechanismen in zahlreichen Alltagssituationen massiv reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird, so dass die Fahrzeuge im Realbetrieb deutlich mehr Stickoxide ausstoßen als erlaubt. Damit seien die Voraussetzung für eine Zulassung nach der Abgasnorm Euro 6 mutmaßlich nicht erfüllt, so die Staatsanwaltschaft.

Die manipulierten Motoren sind dem Vernehmen nach nicht von Suzuki selbst hergestellt worden, sondern von dem italienischen Autobauer Fiat, der heute zum Stellantis-Konzern gehört. Bereits seit einigen Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auch im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen Fiat ermittelt. Im Fiat Dieselskandal sprachen bereits viele Gerichte bundesweit Schadensersatz zu, wobei die Manipulationen teils gar unstreitig blieben. Nachdem bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera, Landau, Meiningen und Ravensburg den Fiat Chrysler Konzern in der Verantwortung sahen, verurteilte jüngst auch das Landgericht Landshut mit Urteil vom 18.03.2022, Az.: 54 O 1306/21, den italienischen Fahrzeughersteller zur Zahlung von Schadensersatz. 

Sollten sich die aktuellen Vorwürfe bei Suzuki-Fahrzeugen bestätigen, was angesichts der Entwicklungen im Fiat Abgasskandal wahrscheinlich ist, müssen auch Suzuki-Fahrer nach Auffassung der Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Geschädigten im Dieselskandal gegen verschiedene Fahrzeughersteller vertritt, mit amtlichen Rückrufen ihrer Fahrzeuge rechnen. Mit den ggf. künftig zu erwartenden Software-Updates sind nicht unerhebliche Risiken verbunden. „So berichteten viele Autobesitzer von negativen Auswirkungen nach Durchführung solcher Maßnahmen, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten. 

Auf eine solch ungewisse künftige Entwicklung sollten sich Betroffene nicht einlassen, sondern frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte und ggf. bestehende Ansprüche zu wahren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 56794-00
Telefax: +49 (911) 56794-01
http://www.drhoffmann-partner.de

Ansprechpartner:
Dr. Marcus Hoffmann
Telefon: +49 (911) 56794-00
Fax: +49 (911) 657940-1
E-Mail: info@drhoffmann-partner.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel