Die Gesetzeslage
Ein einheitliches Rauchverbot gibt es in Deutschland nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Der Nichtraucherschutz wird in jedem Bundesland anders und unterschiedlich streng geregelt. Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer wurden 2007 und 2008 verabschiedet. Sie verbieten das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen der Länder, in Bildungseinrichtungen, in Sportstätten, in medizinischen Einrichtungen und in der Gastronomie. Je nach Bundesland dürfen allerdings Raucherräume eingerichtet werden.
Darüber hinaus gibt es das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), das das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs verbietet.
Weniger Belastung durch Passivrauchen
Seit der Einführung der Nichtraucherschutzgesetze verzeichnet das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) in seinem Tabakatlas Deutschland 2020 einen Rückgang der Passivrauchbelastung im privaten Raum. Laut Forschungsbericht ist auch bei Kindern und Jugendlichen die häusliche Tabakrauchbelastung in den letzten Jahren deutlich gesunken. Lag deren Passivrauchbelastung 2003 bis 2006 noch bei über 30 Prozent, waren es im Zeitraum 2014 bis 2017 nur noch rund neun Prozent. Die ARAG Experten weisen allerdings auf erhebliche Unterschiede im sozialen Status hin: Ist der Sozialstatus hoch, ist weniger als jedes fünfzigste Kind dem heimischen Tabakqualm ausgesetzt. Bei niedrigem Status ist jedes fünfte Kind von Passivrauch betroffen.
Hohe Passivrauchkonzentration im Auto
In einem begrenzten Raum wie der Fahrzeugkabine eines Pkw ist die Rauchkonzentration schnell sehr hoch. Laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes erreicht die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen schon beim Rauchen einer Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte. Dabei sind vor allem Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung durch Passivrauchen im Auto besonders ausgesetzt. Während passiv rauchende Kinder laut dkfz vermehrt unter Mittelohrentzündungen und Atemwegserkrankungen wie Bronchitis und Lungenentzündung leiden, beeinträchtigt Passivrauchen bei Säuglingen die Lungenfunktion nachhaltig und kann sogar zu plötzlichem Kindstod führen. In der Schwangerschaft kann Passivrauchen das Geburtsgewicht verringern und eine Frühgeburt auslösen. Immerhin entwickeln sich immer mehr Fahrzeuge zu Nichtraucherzonen: Bei gut 73 Prozent der rauchenden Autofahrer herrschte 2018 ein vollständiges Rauchverbot im Auto, während 2016 nur gut 67 Prozent der Raucher im Auto auf den Glimmstengel verzichteten.
Laut ARAG Experten wird der Gesetzentwurf als nächstes über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Eine Frist, bis wann darüber entschieden werden muss, gibt es nicht.
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