„Die Schaffung von Anreizen für Alternativen zur Erdgasverstromung sind im Angesicht von Versorgungssicherheit und geopolitischen Erwägungen in der Energie- und Klimapolitik zwar ein unabdingbarer Schritt, jedoch ist nicht nach zu vollziehen, warum sich der Gesetzesentwurf auf Anreize für fossiler Kraftwerke beschränkt. Der Entwurf liest sich wie eine Gnadenfrist für Kohlekraftwerke und vernachlässigt die großen Potenziale nachhaltiger Bioenergie. Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen erzeugen heute in Deutschland ca. 50 Terawattstunden (TWh) zuverlässig Strom und 172 TWh Wärme. Viele dieser Anlagen sind in der Lage kurzfristig ihre Strom-, Wärme- und/oder Gasproduktion zu erhöhen und die Gasspeicher zu schonen.
Um dieses Potenzial zu heben, sollten regulatorische Einschränkungen für eine Erhöhung der Energieproduktion kurzfristig und befristet ausgesetzt werden. Zum einen kann die sogenannte Höchstbemessungsleistung ausgesetzt sowie mehr Flexibilität für den Erhalt des Güllebonus zugelassen werden. Neben jenen Punkten, welche noch in der aktuellen EEG-Novelle angegangen werden könnten, gibt es weitere genehmigungsrechtliche Stellschrauben im Baugesetzbuch sowie im Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Maßnahmen sind nicht nur günstiger, sondern auch nachhaltiger als eine einseitige Ausweitung der fossilen Stromerzeugung.“
Die komplette Übersicht der wichtigsten Maßnahmen, die nun angegangen werden sollten, finden sich einer Stellungnahme der Bioenergieverbände, welche auf der Homepage des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden ist.
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