Urlaubssaison: Unsichtbare Explosionsgefahr durch Gaslecks

Unterwegs die Getränke kühlen, den Camper heizen oder auf See das Abendessen zubereiten. Outdoor-Fans sind dank Flüssiggasanlagen nicht an feste Camping- oder Bootsliegeplätze mit Stromzufuhr gebunden. Doch undichte Stellen an den Gasanlagen oder Unaufmerksamkeiten bei der Bedienung können zu einer Gefahr werden. „Gasanlagen sind grundsätzlich zuverlässig und sicher. Wichtig für ihre einwandfreie Funktion ist aber, dass sie sachgemäß verwendet und regelmäßig geprüft werden“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. Immer wieder komme es an Gasanlagen zu Undichtigkeiten. Das austretende Gas kann dann zu Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffmangel führen oder sich entzünden und zu einer Explosion führen. Dinkler: „Lecks entstehen meist nicht an den robusten Gasflaschen aus Stahl oder Aluminium, sondern an Schläuchen, Ventilen oder den angeschlossenen Geräten wie Brennern oder Kühlschränken.“

Bei Gasflaschen wird in Pfand- und Nutzungsflaschen unterschieden. Beim Kauf einer grauen „Campingflasche“ ist eine Nutzungsgebühr fällig. In dieser Gebühr sind das Recht zur Nutzung der Flasche, wie auch regelmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten enthalten. Die Gebühr wird bei einer Rückgabe nicht erstattet. Anders bei den roten und grünen Pfandflaschen. Das Pfand wird beim Kauf zuzüglich bezahlt und bei Rückgabe erstattet. „Durch das Pfand- und Nutzungssystem werden Gasflaschen von Händlern bei einer Rückgabe regelmäßig ausgetauscht und auf Mängel oder Abnutzungen untersucht“, so Dinkler. Das gewährleiste, dass die Gasflaschen grundsätzlich in einem guten Zustand sind. Dinkler: „Das Risiko entsteht dadurch erst oberhalb der Flasche am Schlauch oder Endgerät, meistens durch falsche Bedienung.“ Da die am häufigsten verwendeten Gase Butan und Propan schwerer als Luft sind, sammeln sie sich im Falle eines Lecks am tiefsten Punkt. Ein Entweichen ist nur durch Türspalte oder tiefliegende Fenster möglich. Vor allem in Booten ist die Gefahr groß, da die Räume unter Deck tief liegen und bis auf die Einstiegsluke sehr dicht sind. „Das Gas kann nicht entweichen und sammelt sich im Innenraum am tiefsten Punkt. Es bildet eine unsichtbare, hochentzündliche Wolke“, sagt Dinkler. „Das Aneinanderschlagen von freihängenden rostigen Metallschellen im Boot, ein defekter Handy-Akku, Heizstrahler, aber auch elektrostatische Aufladungen wie beim Ausziehen eines Wollpullovers in trockener Luft können so schnell zum Zünder werden.“

Prävention und sichererer Umgang mit Gasanlagen und Gasflaschen

Um möglichst sicher durch die Camping-Saison zu kommen, gibt es nach den Technischen Regeln für Flüssiggasanalagen (TRF) einige Dinge zu beachten: Lassen Sie Einbauten und Änderungen an Gasanlagen vor erstmaliger Verwendung, sowie alle zwei Jahre, von Sachkundigen prüfen. Lagern Sie die zu transportierenden Flaschen senkrecht und verhindern Sie ein Umfallen oder Wegrollen. Der Transport von Gasflaschen sollte nie ohne Schutzkappe geschehen. So werden Beschädigungen am Ventil und Gewinde verhindert. Als weiteren Schutz sollten Sie während der Nutzung von Gasherden im Wohnmobil oder Wohnwagen die Türen und Fenster offenhalten. Dinkler rät: „Achten Sie beim Kauf neuer Gasflaschen oder Kartuschen vor allem im Ausland auf die Pi–Kennzeichnung (π). Sie zeigt an, dass ortsbewegliche Druckbehälter die geltenden Anforderungen der EU Richtlinie einhalten.“ Angeschlossene Schläuche sind einer der größten Risikofaktoren. Sie sollten regelmäßig gewechselt werden. Durch Sonne, Knicken und Alter wird das Material spröde und rissig. „Ein Trick ist die Dichtheitsprüfung mithilfe von Hausmitteln. Wasser mit Spüli mischen oder ein spezielles Seifenblasenmittel auf einen Schwamm kippen. So lässt sich die Flüssigkeit einfach dünn über Ventile und Schlauch verteilen. Bilden sich bei anstehendem Gasdruck Blasen, ist der Schlauch oder das Ventil undicht“, erklärt Dinkler. Zudem können spezielle Gaswarngeräte angebracht werden. Im Gegensatz zu Rauchmeldern müssen die Warngeräte möglichst nahe des Bodens montiert werden.

Gesetzliche Änderungen bei der Gasprüfung für Wohnmobile

Seit dem 1. April 2022 haben sich bei Wohnmobilen die Regelungen für die Prüfung von Gasanlagen geändert. War die Plakette der Gasprüfung vorher Pflicht zum Bestehen der Hauptuntersuchung, ist sie jetzt davon abgekoppelt und keine Voraussetzung mehr. Durch die geänderte HU-Richtlinie entfällt, mit Ausnahme des Heizungsteils, die Prüfpflicht der Flüssiggasanlagen bei Wohnmobilen. Auch bei Wohnwagen ist eine fehlende Gasprüfungsbescheinigung kein „erheblicher Mangel“. Ein Bestehen der HU ist also auch ohne Gasprüfung möglich. Bei Schiffen und kleineren Booten ist aufgrund der erhöhten Gefahr die Gasprüfung alle zwei Jahre Pflicht. Der TÜV-Verband rät dennoch auch bei Wohnmobilen und Wohnwagen zu einer regelmäßigen Prüfung durch Sachverständige. Auch wenn das Fehlen der Gasprüfung nicht mehr als schwerwiegender Mangel bewertet wird, ist die Beurteilung der Gasanlage weiterhin Bestandteil der HU. Die Gasprüfung dient nicht nur der eigenen Sicherheit. Im In- und Ausland ist die Prüfplakette auf vielen Campingplätzen vorgeschrieben und muss bei der Anreise nachgewiesen werden. Zudem vereinfacht die Plakette den Nachweis bei der Versicherung, sollte es zu einem Schadensfall kommen.

Über den TÜV-Verband e.V.

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV-Verband e.V.
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 760095-400
Telefax: +49 (30) 760095-401
https://www.tuev-verband.de

Ansprechpartner:
Maurice Shahd
E-Mail: presse@tuev-verband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel