Der Fesselballon fauchte und zischte, um an Höhe zu gewinnen. Durch fehlende Thermik fuhr er deutlich tiefer als erlaubt. Und das ausgerechnet über einen Hühnerhof. Das gackernde Geflügel geriet durch die furchterregenden Geräusche des angsteinflößenden Luftgefährts derart in Panik, dass einige der rund 20.000 Freilandhühner über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun flüchteten; andere versuchten, sich im Stall in Sicherheit zu bringen. Doch an sämtlichen Stallöffnungen kam es durch den Massenandrang zum Stau, so dass einige Tiere fliegend gegen die Stallwand prallten. Zehn Tage später schien sich eine Art Legefrust beim Federvieh breitzumachen: Der Hühnerzüchter zählte etwa 60 Prozent weniger Eier. Da der Lege-Ausfall seiner Meinung nach in direktem Zusammenhang mit dem Heißluftballon-Ereignis stand, verlangte er knapp 26.000 Euro Schadensersatz vom Ballon-Fahrer. Doch laut ARAG Experten sahen weder der hinzugezogene Gutachter, noch die Richter einen kausalen Zusammenhang. Da ein Ei in etwa 23 Stunden gebildet und gelegt wird, sich die Legeleistung aber erst nach zehn Tagen vermindert hatte, musste es einen anderen Grund für die Lege-Apathie geben (Landgericht Osnabrück, Az.: 5 O 2657/05).
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