„Die Sicherheitsvorschriften, die zuletzt 2016 modifiziert wurden, wurden nun in Gänze überarbeitet, um noch mehr Sicherheit für dieses Branchensegment zu erzielen“, so BDGW Hauptgeschäftsführer Florian Graf.
Im Detail bedeuten die Änderungen beispielsweise deutlich konkretisierte Anforderungen an die Zuverlässigkeit der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter*innen und halbjährliche, verbindliche Unterweisungen bzw. Schulungen, u.a. zu Themen wie allgemeine Sicherheit, Veränderung krimineller Praktiken, Notwehr, Nothilfe sowie theoretischer und praktischer Waffenunterricht, der Beschäftigten.
Der Einsatz und die Durchführung von Geldtransporten mit Spezialfahrzeugen, deren technische Ausstattung als auch Geldtransporte mit Boten, wurde umfassend neu geregelt. „Zudem haben wir Aspekte der Transportlogistik modifiziert, um zukünftigen Anforderungen aus dem Kundensektor der Wertdienstleister noch besser Rechnung tragen und einen weiteren Beitrag zu einem effizienteren Bargeldkreislaufs leisten zu können“, erläutert Graf.
Neu in die BDGW-Sicherheitsvorschriften aufgenommen wurden erstmals Regelungen zum Automatenservice und zum „Notfall- und Krisenmanagement“, dem sogenannte Business Continuity Management (BCM), das der Unternehmer verpflichtend umzusetzen hat. „Diese Punkte sind mit dem Wandel der Dienstleistung, aber auch angesichts neuer globaler Ereignisse und Entwicklungen unumgänglich geworden“, so Graf abschließend.
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