Um den 60. Geburtstag herum blicken viele Versicherte auf ein langes Berufsleben zurück. Manche haben dann schon 45 Jahre oder länger gearbeitet. Das alleine reicht aber noch nicht, um sich zur Ruhe zu setzen: Erst wenn auch das gesetzlich festgelegte Lebensalter erreicht ist, kann die Rente starten. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Ab wann eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beginnt, hängt immer auch vom Geburtsjahr ab. Ein Beispiel für die vorgezogene Rente nach 45 Beitragsjahren: 1958 Geborene können mit 64 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen – ab 1964 Geborene erst mit 65 Jahren. Für die Jahrgänge dazwischen erhöht sich das Lebensalter jedes Jahr um zwei Monate.
Weitere Informationen – auch zu den anderen Altersrenten – gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.
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