Der Mandant hat im Februar 2015 ein Abonnement bei Netflix zu einem monatlichen Preis von 8,99 Euro abgeschlossen. In dem Vertrag heißt es unter Nutzungsbedingungen u.a., dass Netflix berechtigt ist, „den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ Nachfolgend werden einige Beispiele aufgezählt, die zu Kostenänderungen führen können.
Das Landgericht Berlin hat bereits mit seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass diese Klausel unwirksam ist. „Netflix hat die Preise für das Abo unseres Mandanten mehrfach auf zuletzt 12,99 Euro monatlich erhöht. Da die Preiserhöhungen nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin unwirksam sind, fordern wir die zu viel gezahlten Abo-Gebühren für die Jahre 2015 bis 2021 von Netflix zurück“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Insgesamt 165 Euro plus Zinsen.
Diesen Betrag habe Netflix aufgrund der unwirksamen Preiserhöhungen ohne rechtlichen Grund erhalten. Dementsprechend müsse Netflix die überzahlten Gebühren zurückerstatten, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Hinzu kommt, dass der Vertragsschluss über das Abo über eine Netflix-Webseite mittels der sog. Button-Lösung erfolgt ist. Dabei bestätigt der Kunde durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche den Vertragsschluss. Für einen Vertragsschluss ist eine solche Button-Lösung allerdings nicht ausreichend. Das hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 20.12.2019 entschieden (Az.: 5 U 24/19). „Der gesamte Vertrag zwischen Netflix und unserem Mandanten ist somit unwirksam“, so Rechtsanwalt Cocron.
Zudem hat das Kammergericht Berlin in diesem Urteil auch die Unwirksamkeit der Klausel zur Preisanpassung festgestellt. Das Gericht führte aus, dass diese Klausel nicht klar und verständlich für den Verbraucher sei. Eine Preisanpassungsklausel müsse die Umstände, die zu Preisänderungen führen können, transparent anhand klarer und verständlicher Kriterien darstellen, damit der Kunde die Änderungen abschätzen kann und keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen, so das Gericht.
„Wir sehen daher gute Chancen, zu viel gezahlte Gebühren von Netflix zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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