Haus & Grund zur Grundsteuerreform; Heinold lässt Häuslebesitzer hängen

Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Hintergrund ist die Grundsteuerreform. Bei Wohngrundstücken ist der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 eine notwendige Angabe. Ein Link zu den Bodenrichtwerten wird zur Erklärungsabgabe auf der Seite des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt.

Dazu äußerte sich Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kritisch:

„Finanzministerin Monika Heinold lässt die Häuslebesitzer hängen. Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein müssen die für die Grundsteuererklärung erforderliche Angaben, wie den Bodenrichtwert, selbst ermitteln. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Hessen, übernimmt das Finanzamt diese Aufgabe und stellt diese Information automatisch zur Verfügung.

Das ist ein Schildbürgerstreich, weil die Finanzbehörden bei der Prüfung dieser Steuererklärung wiederum ermitteln müssen, ob die Angaben richtig sind. Obwohl Monika Heinold seit fast zehn Jahren im Amt ist, hinkt die Digitalisierung der Finanzverwaltung im Lande hinterher. Diese ist schon jetzt mit der Grundsteuer überfordert. Heinold hat im Februar dem Finanzausschuss des Landtags mitgeteilt, dass zum 1.01.2021 51.854 Fälle bei der Grundsteuerbewertung unerledigt sind. Für die Grundsteuerreform müssen rund 832.000 Wohnimmobilien neu bewertet werden. Das klingt nach einer Sisyphos-Arbeit.

Leider entsteht für den Steuerzahler ein riesiger Aufwand, weil die grüne Finanzministerin bei der Grundsteuer ihre Ideologie durchgesetzt hat. Die Zahl der Vollzeitstellen in den Bewertungsstellen für die Grundsteuer steigt von 141 Vollzeitstellen zum 1.12.2020 auf 207 zum 1.03.2022. Für 2023 sind 39 weitere Stellen geplant (Quelle: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07300/umdruck-19-07380.pdf). Das rot-grün regierte Nachbarland Hamburg verzichtet auf den Bodenrichtwert und den damit einhergehenden Aufwand. Der Stadtstaat setzt auf ein einfaches Flächenmodell, wie auch zum Beispiel Bayern. Die Grundsteuer ist keine Gerechtigkeitssteuer, sondern dient der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur. Ein Fahrradweg kostet in Kiel-Düsternbrook oder in Kampen (Sylt) jedoch genauso viel wie in Kiel-Gaarden oder in Lübeck-Moisling.

Haus & Grund hofft, dass sich nach der Landtagswahl die Vernunft und ein pragmatischer, unbürokratischer Kurs für die Häuslebesitzer und Steuerzahler durchsetzt.

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