Aufhebung der für Hellabrunn geltenden 2G-Regelung ab Sonntag, den 3. April

Die von der Bundesregierung und bayerischen Staatsregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen laufen mit dem Ende der Pandemieverordnung am kommenden Wochenende aus. Die bislang für Hellabrunn geltende 2G-Regelung wird ab Sonntag aufgehoben. Die Maskenpflicht in den Service-Centern bleibt jedoch weiterhin bestehen. In den Tierhäusern und Innenräumen wird das Tragen von Masken weiterhin dringend empfohlen und erbeten.

Nachdem die meisten Corona-Maßnahmen in Deutschland am Samstag auslaufen und in diesem Zuge auch Bayerns Kabinett darauf verzichtet, den Freistaat zu einem Hotspot zu erklären, werden fast alle pandemie-bedingten Einschränkungen am Sonntag, den 3. April aufgehoben. Das bedeutet insbesondere für den Tierpark den ersatzlosen Wegfall von Eintrittsbeschränkungen.

Hellabrunns Aufsichtsratsvorsitzende und Münchner Bürgermeisterin Verena Dietl spricht sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Aufhebung der Auflagen aus, ist aber sehr froh über die Neuerung: “Es ist hocherfreulich, dass der Tierpark als Bildungs- und Naturschutzeinrichtung wieder vollumfänglich seinem wichtigen Bildungsauftrag nachgehen und seinen Besucherinnen und Besuchern wie gewohnt schöne Tiererlebnisse und Naherholung bieten kann.“

Tierparkdirektor Rasem Baban zeigt sich erleichtert über das Ende der Auflagen: „Nach den vielen pandemiebedingten Einschränkungen der letzten zwei Jahre mit wechselnden Auflagen und sogar zeitweisen Schließungen des Tierparks, kann Hellabrunn nun endlich wieder aufatmen. Die guten Nachrichten erreichen uns rechtzeitig zum Beginn der Hauptsaison und wir freuen uns, ab sofort wieder alle Gäste ohne größere Auflagen im Tierpark begrüßen zu dürfen. Ab April wird daher auch wieder die beliebte Hängebrücke am Auer Mühlbach geöffnet werden, und die Tierpfleger*innen werden im Außenbereich wieder Kommentierungen der Tieranlagen anbieten.“

Aufgrund der aktuell immer noch präsenten Infektionslage, bittet Hellabrunn seine Tierparkgäste weiterhin darum, die grundsätzlichen Abstands- und Hygienegebote zu beachten. Die Maskenpflicht fällt zwar grundsätzlich weg, wird aber in den Service-Centern zum Schutz der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen beibehalten und in geschlossenen Innenräumen, wie Sanitäranlagen und Tierhäusern, weiterhin erbeten.

Alle Regularien und Empfehlungen finden sich nach wie vor auf der Sonderseite des Tierparks www.hellabrunn.de/corona , die zum Wochenende hin aktualisiert werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
81543 München
Telefon: +49 (89) 62508-0
Telefax: +49 (89) 62508-32
http://www.hellabrunn.de/

Ansprechpartner:
Dennis Späth
Leitung Presse / Marketing
Telefon: +49 (89) 62508-711
Fax: +49 (89) 62508-52
E-Mail: dennis.spaeth@hellabrunn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel