Ukraine: Jeder kann helfen!

Seit sieben Tagen herrscht Krieg in Europa: Russische Raketen fallen auf Ziele in der Ukraine, Panzer nähern sich der Hauptstadt Kiew, Menschen sind auf der Flucht in oder aus ihrer Heimat. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees, deutsch: Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) geht davon aus, dass hunderttausende Menschen innerhalb des Landes vertrieben wurden und bis jetzt knapp 700.000 Menschen die internationalen Grenzen überquert haben. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wie jeder einzelne die Ukraine unterstützen kann.

Praktische Hilfe mit Spenden
Die UNHCR, die Flüchtlingshilfe der UNO, ist bereits seit vielen Jahrzehnten mit dem internationalen Schutz von Flüchtlingen beauftragt und hat auch jetzt bereits erste Hilfsaktionen gestartet, wofür Spenden benötigt werden. Der Spendenservice ist auch telefonisch unter 0228 – 90 90 86 00 oder per Mail unter spendenservice@uno-fluechtlingshilfe.de erreichbar.

Auch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hilft mit einer Liste „Nothilfe Ukraine“ mit Namen, Adressen und Kontonummern von Hilfswerken, die Betroffene in der Ukraine sowie vor der Gewalt geflüchtete Menschen unterstützen und dafür zu Spenden aufrufen. Die genannten Organisationen tragen allesamt das DZI Spenden-Siegel als Zeichen besonderer Förderungswürdigkeit.

Ein Aktionsbündnis aus Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland leistet bereits seit Jahren humanitäre Hilfe vor Ort. Sie stellen nun Geflüchteten Unterkünfte zur Verfügung, versorgen sie mit Kleidung und anderen Dingen des täglichen Bedarfs. Mobile Teams versorgen Menschen nahe der Frontlinie mit Nahrungsmitteln, Briketts zum Heizen und Bargeldhilfen. Die Caritas Ukraine organisiert zudem den sicheren Transport von vertriebenen Familien zu ihren Angehörigen und hat eine Telefon-Hotline für Menschen vor Ort eingerichtet. Auch die Malteser haben konkrete Hilfsaktionen vorbereitet, für die Spenden benötigt werden. Erste Hilfsgüter wie beispielsweise Zelte, Feldbetten, Decken oder Lebensmittel sind bereits am vergangenen Samstag in der Ukraine eingetroffen. Darüber hinaus werden geflüchtete Mens chen medizinisch versorgt und psychologisch betreut.

Sachspenden gut wählen
Wer mit Sachspenden helfen will, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten zunächst an eine Hilfsorganisation wenden und über den konkreten Bedarf informieren, bevor blindlings der Kleiderschrank ausgemistet oder Produkte im Supermarkt gekauft werden. So sind beispielsweise warme Kleidung, Schlafsäcke, Verbandszeug, Hygieneartikel, Medikamente, aber auch Batterien, Power Banks zum Aufladen von Smartphones, Taschenlampen oder Gaskocher, wichtig. Auch haltbares Essen wie etwa Müsliriegel oder Kekse werden benötigt.

Flüchtlingen helfen
Neben der Geldspende ist praktische Arbeit gefragt: So kann sich jeder beispielsweise in seiner Gemeinde im Bürgerbüro erkundigen, ob es in der Nähe konkrete Hilfsaktionen gibt. In Düsseldorf können sich hilfsbereite Bürger beispielsweise per Mail (ukraine-hilfe@duesseldorf.de) an die Stadt Düsseldorf wenden. In Berlin kümmert sich z. B. die Bürgerinitiative Moabit hilft! um Geflüchtete und sammelt ebenfalls Spenden, in München koordiniert beispielsweise der Verein Münchner Freiwillige die Vermittlung von Unterkünften für Geflüchtete und wer etwa in Hamburg wohnt, kann bei der Hilfsorganisation Hanseatic Help Woll- und Fleecedecken, Schlafsäcke oder Hygieneartikel abgeben oder beim Sortieren der Sachspenden tatkräftig mithelfen.

Ob Transport zur und von der ukrainischen Grenze, über Unterkunftsangebote, Übersetzungshilfe oder Unterstützung bei Behördengängen: Die Initiative LeaveNoOneBehind vermittelt diverse Hilfsangebote, für die man sich online registrieren kann.

Wer Flüchtlingen aus der Ukraine eine Unterkunft anbieten möchte, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten ebenfalls an die Kommune wenden. Auch im Netz gibt es diverse Initiativen, auf deren Seiten man sich online registrieren kann, wenn man eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchte, z. B. der Verein Elinor . Die ARAG Experten raten Mietern, die Flüchtlinge für eine begrenzte Zeit aufnehmen möchten, den Vermieter darüber zu informieren. Seine Zustimmung braucht es jedoch nicht unbedingt, weil es zum Mietgebrauch gehört, Gäste bis zu drei Monate zu beherbergen.

Geflüchtete Ukrainer benötigen kein Visum für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen in Deutschland. Nach Ablauf der Frist ist es möglich, eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage zu bekommen. Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde. Die Europäische Union prüft zurzeit, ob aufgrund der aktuellen Lage für ukrainische Staatsangehörige ein erleichtertes Verfahren für einen längeren Aufenthalt in Deutschland eingeführt wird. Ein Asylantrag wäre nach Auskunft der ARAG Experten dann nicht mehr nötig.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel