Sachsen veröffentlicht Informationen zum Arbeitsrecht auf Ukrainisch

Der DGB Sachsen informiert seit heute auf seiner Homepage über wichtige Fragen des Arbeitsrechts, der Bezahlung und der geltenden Mindestlöhne in Deutschland in ukrainischer Sprache.

„Wir möchten die nach Arbeit suchenden oder bereits beschäftigten Kriegsvertriebenen aus der Ukraine über ihre Rechte in Deutschland informieren und damit ihre Position stärken. Getreu dem Motto „nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern“, haben wir dazu heute Informationen in ukrainischer Sprache veröffentlicht“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe.

Eine besondere Gefahr der Ausbeutung bestehe insbesondere durch fehlende Sprachkenntnisse und das fehlende Wissen über die arbeitsrechtlichen Regelungen in Deutschland. „Wir machen uns für die Gleichbehandlung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen stark. Es darf keine Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung geben. Auch dürfen die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine keine Lückenfüller in Billigjobs sein. Von der Labortechnikerin zur Küchenhilfe kann nicht der Weg sein“, so Kolbe. 

Derzeit würden private Vermittlungsportale Jobs jeder Art anbieten. Gerne würde von den Betreibern auf Stellen für IT–Fachkräfte verwiesen, tatsächlich fänden sich aber auch Angebote als Tellerwäscher. „Diese sicherlich gut gemeinten Portale dürfen nicht dazu führen, dass die Menschen in geringqualifizierte und prekäre Jobs gelockt werden. Sie bringen Kompetenzen mit und sollten nicht aus ihrer Not heraus jede Beschäftigung annehmen. Wir sehen hier sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitsverwaltungen in der Pflicht, für eine qualifikationsadäquate Beschäftigung und die Einhaltung der geltenden Arbeits- und Sozialstandards zu sorgen“, sagte Kolbe.  

Bevor die Aufnahme einer Beschäftigung möglich sei, müssten aber auch die Voraussetzungen geschaffen werden. „Dazu gehören insbesondere die Kinderbetreuung und die Möglichkeit des Spracherwerbs. Dafür müssen zügig auch ausländische Erzieher*innen und Lehrer*innen eingestellt werden, denen es ermöglicht werden muss, zügig berufsbegleitend einen in Deutschland anerkannten Abschluss zu erwerben. Eine weitere Stellschraube ist die schnelle Anerkennung von Abschlüssen und die berufsbegleitende Qualifizierung in allen Branchen, um die Gleichbehandlung im Betrieb von Beginn der Tätigkeit an, sicherzustellen. Da müssen jetzt alle Akteure an einem Strang ziehen, damit der Start in Deutschland gelingt und sich die Integration von allen Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert“, so Kolbe.

Link zu den Informationen in deutscher und ukrainischer Sprache: https://sachsen.dgb.de/ukraine

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