Müller Radack Schultz: Investor darf bauen – Erfolg des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht

Ein von der Berliner Kanzlei Müller Radack Schultz vertretener Investor beabsichtigte, zwei 7-geschossige Gebäude in Berlin-Mitte zu errichten. Diese Bebauung wäre nach dem Maßstab der umliegenden Bebauung zulässig gewesen. Das Land Berlin verhinderte das Bauvorhaben zunächst mit einer Zurückstellung, sodann mit einer Veränderungssperre, bis ein Bebauungsplan verabschiedet war, der eine lediglich 5-geschossige Bebauung vorsah. Gegen diesen Bebauungsplan hätte das Bauvorhaben mit seiner Baumasse verstoßen. Müller Radack Schultz hat aus diesem Grund den Bebauungsplan im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens angefochten. 

Nach § 47 Abs. 1 VwGO entscheidet das Berliner Oberverwaltungsgericht im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit von Satzungen, die nach Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen aufgrund des § 246 Abs. 2 BauGB. Sven Häberer, Rechtsanwalt bei der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Müller Radack Schultz: „Den Antrag auf Normenkontrolle kann jede natürliche Person stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein.“

Müller Radack Schultz hat für den vertretenen Investor erreichen können, dass dieser Bebauungsplan wegen erheblicher rechtlicher Mängel für unwirksam erklärt wurde. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg als erste Instanz in diesem Verfahren wurde von dem Land Berlin vor dem Bundesverwaltungsgericht angegriffen (Nichtzulassungsbeschwerde). Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr durch Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

„Dem Investitionsvorhaben unseres Mandanten stehen damit die Regelungen des angegriffenen Bebauungsplanes nicht mehr entgegen. Dieser setzte eine für unsere Mandanten wirtschaftlich beeinträchtigende maximale Anzahl von Vollgeschossen fest, die unterhalb des geplanten Bauvolumens lag. Nun kann er wie geplant die beiden 7-geschossigen Gebäude errichten“, so Häberer abschließend.

Über MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Notare

Die Kanzlei Müller Radack Schultz wurde vor 31 Jahren gegründet und ist heute mit rund 50 Mitarbeitern in Berlin auf die Bereiche Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Neben renommierten und leistungsstarken Notaren umfassen die anwaltlichen Dienstleistungsschwerpunkte in der Immobilienwirtschaft Grundstückstransaktionen, Milieuschutzgebiet und Vorkaufsrechte, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, Vergaberecht, privates Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung und Bauträgerrecht, Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei fundierte und umfassende anwaltliche Betreuung und notarielle Expertise im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. www.mueller-radack.com.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Notare
Kurfürstendamm 38-39
10719 Berlin
Telefon: +49 (30) 424388-0
Telefax: +49 (30) 424388-11
http://www.mueller-radack.com

Ansprechpartner:
Sven Häberer
Telefon: +49 (30) 424388-0
E-Mail: sven.haeberer@mueller-radack.com
Martina Rozok
ROZOK GmbH
Telefon: +49 (30) 4004468-1
E-Mail: m@rozok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel