Während im Jahr 2012 nur 1,2 Prozent aller AOK-Mitglieder in Rheinland-Pfalz das Kinderkrankengeld nutzten, waren es 2021 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den 570.000 erwerbstätigen AOK-Mitgliedern 15.765 mindestens einmal Kinderkrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Ihr Anteil an allen AOK-Mitgliedern in Rheinland-Pfalz liegt in 2021 bei 4,9 Prozent und damit fast 4-mal so hoch wie bei den Männern. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderkrankengeld beanspruchen, kontinuierlich: Während 2012 nur 0,4 Prozent aller männlichen AOK-Mitglieder Kinderkrankengeld nutzten waren es 2021 bereits 1,3 Prozent (Abbildung 1). Ab März 2021 überstieg der Anteil der Beschäftigten mit Kinderkrankengeld den der beiden Vorjahre. Im Oktober und November 2021 – also während der vierten Corona-Welle – lag der Anteil der AOK-Mitglieder, der Kinderkrankengeld bezog, am höchsten (Abbildung 2).
Covid -19-Erkrankungen: Besonders Berufe in der Altenpflege, Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege von Covid-19-Erkrankungen betroffen
Insgesamt erhielten im Pandemie-Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 von den durchschnittlich 570.000 bei der AOK versicherten Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz knapp 20.524 Beschäftigte mindestens eine Krankschreibung aufgrund einer Covid-19-Diagnose. Damit sind in den ersten 22 Monaten seit Beginn der Pandemie 3,8 Prozent der AOK-Mitglieder im Zusammenhang mit Covid-19 krankheitsbedingt an ihrem Arbeitsplatz ausgefallen. Vor allem Beschäftigte in den Branchen Erziehung und Altenpflege waren betroffen: So gab es im bisherigen Verlauf der Pandemie 6.763 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in den Berufen der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege und 5.293 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in der Altenpflege (Abbildung 3+4). Aber auch Berufe in der „nicht-ärztlichen Therapie und Heilkunde“ (5.441 je 100.000 AOK-Mitglieder), zu denen beispielsweise Physio- oder Ergotherapeuten gehören, in der Arzt- und Praxishilfe (5.491 je 100.000 AOK-Mitglieder) sowie in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (5.078 je 100.000 AOK-Mitglieder) hatten auffallend hohe Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19. Die niedrigsten Covid-19-bedingten Fehlzeiten wiesen dagegen die Berufe in der Landwirtschaft (640 je 100.000 AOK-Mitglieder), der Gastronomie (1.450 je 100.000 AOK-Mitglieder) und der Hotellerie (2.275 je 100.000 AOK-Mitglieder) auf.
Vorläufiger Höhepunkt der Covid-19-bedingten Krankmeldungen im Dezember 2021
Der wellenartige Verlauf der Prävalenz von Covid-19-Infektionen in der Bevölkerung spiegelt sich auch in den krankheitsbedingten Fehlzeiten der AOK-versicherten Beschäftigten wider (Abbildung 5). Nach mehreren Auf- und Abwärtsbewegungen seit Beginn der Pandemie, erreichte die Covid-19-Pandemie ihren vorläufigen Höhepunkt im Dezember 2021 (451 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte).
Allgemeiner Krankenstand in 2021 im Vergleich zu Vorjahren gesunken
Insgesamt ist der Krankenstand mit 5,0 Prozent im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren um 0,2 Punkte gesunken. Damit hat jeder AOK-versicherte Beschäftigte im Jahr 2021 im Durchschnitt 18,3 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefehlt (Abbildung 6). Häufigkeit und Dauer der Krankheitsarten unterscheiden sich dabei deutlich: Die meisten Arbeitsunfähigkeitsfälle betreffen Muskel-Skelett-Erkrankungen (31,7 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder). Gefolgt von den Atemwegserkrankungen (26,5 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 AOK-Mitglieder), die aber deutlich unter dem Niveau der Vorjahre liegen. Die durchschnittlich längste Falldauer haben mit 32,8 Fehltagen pro Fall psychische Erkrankungen. Ein durchschnittlicher Arbeitsunfähigkeitsfall aufgrund einer Muskel-Skelett-Erkrankung dauerte 19,5 Tage (Abbildungen 7).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland engagiert sich seit Jahren im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements stark: „Wir unterstützen die rheinland-pfälzischen Unternehmen mit zahlreichen Initiativen, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Beschäftigten dienen“, so Niemeyer. Die AOK bietet den Betrieben individuelle Analysen zum Arbeitsunfähigkeits-geschehen an, unterstützt sie bei Projekten zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement, organisiert betriebsspezifische Seminare und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Hintergrund:
Der Analyse der AOK liegen die Daten von etwa 570.000 AOK-versicherten Arbeitnehmern in Rheinland-Pfalz zugrunde, die in rund 85.000 Betrieben beschäftigt waren. Auch die im ersten Corona-Pandemiejahr 2020 eingeführten Regelungen zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld, die aufgrund der hohen Belastung von Beschäftigten mit Kindern angepasst wurden, finden Eingang in die Arbeitsunfähigkeitsdaten. So wurde der gesetzliche Anspruch je Kind und Elternteil von 10 auf 15 Tage erhöht, der Maximalanspruch je Elternteil stieg von 25 auf 35 Tage. Im Jahr 2021 wurde erneut nachjustiert: Kinderkrankengeld pro Elternteil und Kind verlängerte sich auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehen-de verdoppelte sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern wurden maximal 65 Tagen (Alleinerziehende: maximal 130 Tage) festgelegt. Eltern konnten im Jahr 2021 zudem Kinderkrankengeld auch dann nutzen, wenn Ihr Kind ohne direkte Erkrankung pandemiebedingt zu Hause betreut werden musste.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse ist der größte Kran-kenversicherer in der Region Rheinland-Pfalz/Saarland und betreut insgesamt 1,2 Millionen Versicherte sowie 85.000 Arbeitgeber. Mit rund 40 Kundencentern, annä-hernd 300 Servicestellen und jährlich rund 1.000 regionalen Gesundheitsangeboten bietet die Gesundheitskasse ihren Versicherten einen wohnortnahen Service rund um das Thema Gesundheit.
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