Entscheidend ist zum einen, dass die Ausbaugeschwindigkeit der Ladeinfrastruktur proportional zum Hochlauf der Elektromobilität verläuft und zum anderen, dass der Ausbau dem Bedarf um zwei Jahre vorauseilt. Nur so kann das bestehende Delta zwischen Infrastruktur und Bedarf behoben und das dringend benötigte Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in eine verlässliche und ausreichende Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei das konsequente Monitoring des Ausbauziels von 1 Million Ladepunkte bis 2030 sowie gegebenenfalls eine entsprechende (Neu-)Ausrichtung der Förderung.
In seinem Positionspapier empfiehlt der VDA unter anderem folgende Maßnahmen:
- Weiterführung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) und deren Mandatierung mit der Gesamtkoordination (Bedarfsanalyse, Planung, Monitoring, Vorgaben)
- Booster-Förderung: 5 Mrd. Euro für den Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2025 und damit Orientierung an Vorgänger-Regierung
- Abdeckung aller Nutzungsbereiche von Daheim/Arbeitsplatz bis Unterwegs durch attraktive Förderprogramme (7 Use Cases VDA/ NLL/ Nationale Plattform Zukunft der Mobilität)
- Erweiterte Förderung der Ladeinfrastruktur im gewerblichen Bereich
- Neuauflage des Wallboxen-Programms zur Förderung privater Ladepunkte zu Hause
- Einrichtung eines halbjährlichen „Ladegipfels“ mit den relevanten Akteuren zwecks Bestandsaufnahme und Steuerung der Maßnahmen
- Festlegung und rechtliche Verankerung kommunaler Verantwortung für die Sicherstellung bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur. Einrichtung von Steuer- und Beratungsstellen sowie deren Mandatierung. Unterstützung durch den Bund, u.a. mittels Anschubfinanzierung und Know-How-Vermittlung
- Privilegierung der Pkw/Lkw-Ladeinfrastruktur analog der Planungsbeschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien
- Verlässliche, schnelle und komfortable Erreichbarkeit eines Ladepunktes und gute Flächenabdeckung
- Europa: Unterstützung ambitionierter AFIR-Festlegungen (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), u.a. hinsichtlich Flächendeckung, Ausstattung der TEN-T Netze und Festlegung des Ladeleistungsbedarfes
Aufbau E-Ladenetz für Nutzfahrzeuge im Fernverkehr fokussieren
Für die mittelschweren und schweren Lkw hat die Bundesregierung ebenfalls ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis zum Jahr 2030 soll es hier einen elektrischen Fahrleistungsanteil von über 30 Prozent geben. Bisher hat der Aufbau eines entsprechenden Lkw-Ladenetzes bei den Ladeinfrastruktur-Anstrengungen der Bundesregierung nur unzureichend Beachtung gefunden, dabei werden in Europa 30.000 Elektro-Lkw für 2025 erwartet und 200.000 Elektro-Lkw für das Jahr 2030.
Der VDA empfiehlt deshalb:
- „Deutschlandnetz für Lkw“: Aufbau von Ladeinfrastruktur an den Fernverkehrsachsen mit Hochleistungsladepunkten für den Ladebedarf schwerer Nutzfahrzeuge sowie Reisebusse gemäß Standard für das Megawatt Laden (MCS; mindestens 700 kW Dauerleistung pro Ladepunkt), Ausschreibung analog Pkw-Ladenetz
- Heute schon an morgen denken: Berücksichtigung der spezifischen Lkw-Ladebedarfe bei der weiteren Planung des Pkw-Deutschlandnetzes, Aufnahme des Ladebedarfes in die Netzbedarfsplanung
- Förderung der Ladeinfrastruktur im gewerblichen Bereich mit dem Use Case Depotladen (Betriebshöfe und Umschlagplätze) für E-Lkw
- Unterstützung des Betriebs von elektrifizierten Nutzfahrzeugen mit geeigneten Infrastrukturprogrammen (u.a. Ladeparks, Stromanschlüsse)
- Aufnahme des Bedarfs der elektrifizierten leichten Nutzfahrzeuge in den Betrachtungsumfang und Initiierung entsprechender Förderprogramme
Bidirektionales Laden (Vehicle to Grid) kann zwar einen ambitionierten Netzausbau nicht ersetzen, dennoch kann es sinnvoll sein, bidirektionales Laden zur Netzentlastung zu nutzen. Dieses Potential gilt es zu heben und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. In seinem Positionspapier empfiehlt der VDA u.a.:
- Einführung dynamischer Netzentgelte zur Vermeidung von Lastspitzen und Ausgleich von Erneuerbare Energien-Einspeisespitzen durch lokale Flexibilität, um eine effizientere Nutzung der vorhandenen Netzkapazitäten zu erreichen
- Schaffung eines Rechtsrahmens für bidirektionales Laden, u.a. durch Anpassung und adäquate Berücksichtigung im Energiewirtschaftsgesetz und Schaffung einer eigenständigen Definition von „Mobilen Speichern“
- Erhöhung der Effizienz der Übertragungsnetze: mobile Speicher sollen am Regelenergiemarkt durch die Erbringung von Systemdienstleistungen Schwankungen ausgleichen können
VDA-Präsidentin Hildegard Müller zur Veröffentlichung des Positionspapiers:
„Eine flächendeckende und leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist und bleibt der Schlüssel für den Erfolg der E-Mobilität – das gilt im Pkw-Bereich ebenso wie bei den Nutzfahrzeugen.“
Müller bekräftigte ihre Forderung: „Die Bundesregierung muss zeitnah zu einem Lade-Gipfel einladen und alle Akteure an einen Tisch holen: Tankstellenbetreiber, Wohnungswirtschaft, Parkraumunternehmen, den Handel, die Ladepunktbetreiber, die Energiewirtschaft, die Netzbetreiber, die Bundesnetzagentur, die Logistik-Branche, die Kommunen und die Automobilindustrie. Wir müssen gemeinsam einen konkreten Plan entwickeln, wie der Ausbau beschleunigt und Laden für die Menschen einfach und komfortabel wird.“
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