Vor dem Hintergrund der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen sehen sich die Mannheimer Krankenhäuser außerdem gezwungen, an dem seit November 2021 geltenden allgemeinen Besucherverbot festzuhalten. Dabei sind in besonderen Fällen auch weiterhin Ausnahmen möglich: Angehörige von Sterbenden und Schwerstkranken können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt erhalten. Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson zugelassen, ebenso in der Notaufnahme sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung. Auch Gebärende können weiterhin von einer nahestehenden Person begleitet werden. Für diese ausnahmsweise zugelassenen Besuche gilt die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder mit dem Nachweis eines aktuellen negativen SARS-CoV-2 Tests.
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