„Auch bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben wie beispielsweise der Tollwutimpfung unterstützen wir gerne“, sagt Professor Dr. Holger Volk, Leiter der Klinik für Kleintiere. „Für Hunde und Katzen werden bei der Einreise aus der Ukraine normalerweise ein Heimtierausweis und ein negativer Bluttest für Tollwut verlangt. Außerdem müssen sie gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip versehen sein.“ Mit ihren Hunden und Katzen können sich ukrainische Geflüchtete in der Klinik für Kleintiere melden.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die mit ihren Vögeln, Reptilien, Kaninchen, Frettchen, Hamstern oder Meerschweinchen nach Deutschland gekommen sind und Hilfe benötigen, wenden sich bitte an die Klinik für Heimtiere, Reptilien und Vögel. „Für einige Tierarten sind die rechtlichen Bestimmungen etwas komplizierter. Hier unterstützen wir auch und bieten administrative Hilfe an“, erklärt Klinikleiter Professor Dr. Michael Pees.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Einreisebestimmungen für Heimtiere aus der Ukraine bereits gelockert: www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html.
Anmeldung
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