Konsultation eines Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Konsultation zur Festlegung eines möglichen Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen eingeleitet. Ein solcher Rabatt auf die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber kann aus Gründen der Versorgungssicherheit gewährt werden.

Marktkonsultation zur Bestimmung der Höhe des möglichen Rabattes

Da die Bundesregierung fest entschlossen ist, LNG-Terminals kurzfristig zu realisieren, wird die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen so schnell wie möglich treffen. Die Bundesnetzagentur ist hierbei nicht nur für die Regulierung möglicher LNG-Terminals zuständig. Auch die Entgelte für die Einspeisung des regasifizierten Gases in die deutschen Fernleitungsnetze unterliegen der Regulierung.

Um eine valide Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Rabatt zu schaffen, hat die Bundesnetzagentur eine Marktkonsultation gestartet. Das Festlegungsverfahren muss aufgrund europäischer Vorgaben im Mai 2022 abgeschlossen sein. 

Grundlage im europäischen Recht

Grundlage für einen möglichen Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen ins Erdgasnetz stellt der europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen dar (Network Code Tariff). Nach Art. 9 Abs. 2 des Network Codes kann an diesen Punkten im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit ein Abschlag auf die jeweiligen kapazitätsbasierten Fernleitungsentgelte angewandt werden.

Das Konsultationspapier ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht: www.bundesnetzagentur.de/margit2023lng.

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