Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jeder Einwohner einzeln befragt werden. Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen. Bundesweit nehmen nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit.
Diese Befragungen vor Ort führen sogenannte Erhebungsbeauftragte durch. Die befragen eigenverantwortlich eine feste Anzahl von Haushalten im Umfeld des eigenen Wohnortes. Die Arbeitszeit kann dabei flexibel eingeteilt werden.
Für jeden befragten Haushalt erhält der Interviewer eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.
Voraussetzung: Man muss 18 Jahre alt sein, seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und man sollte verantwortungsbewusst, kontaktfreudig und mobil sein.
Interesse geweckt? Dann schnell anmelden über das Online-Formular (auf der Startseite des Vogelsbergkreises Zensus 2022 anklicken), zensus2022@vogelsbergkreis.de oder telefonisch unter 06641/977-2022 anzumelden.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de