IFPI Global Music Report 2022: Weltweite Umsätze mit Musikaufnahmen legen um 18,5 Prozent zu

Weltweit haben sich die Umsätze mit Musikaufnahmen im siebten Jahr in Folge positiv entwickelt: Der globale Branchenumsatz 2021 betrug insgesamt 25,9 Milliarden US-Dollar. Das bedeutet ein Plus von 18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie die International Federation of the Music Industry IFPI, der Dachverband des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), heute in London bei der Veröffentlichung des jährlichen „Global Music Report“ bekanntgab. Einen maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung haben die Einnahmen aus kostenpflichtigen Streaming-Abonnements, die um 21,9 Prozent auf 12,3 Milliarden US-Dollar zulegten. Ende 2021 gab es insgesamt 523 Millionen Nutzer:innen bezahlter Abonnements. Streaming insgesamt, also bezahlte und werbefinanzierte Zugänge, wuchs um 24,3 Prozent auf 16,9 Milliarden US-Dollar, das entspricht 65 Prozent des weltweiten Branchenumsatzes. Aber auch Zuwächse bei physischen Formaten (+16,1 %) und Aufführungsrechten (+4 %) trugen zu dieser Entwicklung bei. Deutschland nimmt in der Rangfolge der weltweiten Musikmärkte weiterhin Platz 4 nach den USA, Japan und dem Vereinigten Königreich ein.

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Die globale Musikindustrie befindet sich in einer hochdynamischen Phase. Musik wird über eine nie dagewesene Vielfalt an Angeboten, unabhängig von Zeit und Ort, gehört und dies zunehmend über bezahlte Streaming-Accounts: Weltweit verfügen inzwischen mehr als eine halbe Milliarde Menschen über einen Premium-Zugang.“

Drücke weiter: „Ständig neu entstehende digitale Nutzungsformen und -welten bedeuten neue Chancen für Künstlerinnen und Künstler, hör- und sichtbar zu werden und mit ihrem Publikum auf immer mehr Wegen und Kanälen in Verbindung zu sein. Der Markt ist dabei nicht nur sehr vielfältig, sondern auch extrem wettbewerbsintensiv. Die Anforderungen an die Musikschaffenden ebenso wie an die mit ihnen arbeitenden Labels sind äußerst komplex. Das derzeitige Wachstum zeigt jedoch, wie gut unsere Branche – auch durch die ständige Anpassung des unternehmerischen Leistungsportfolios an die neuen Herausforderungen – aufgestellt ist.“

Die Pressemeldung von IFPI mit weiteren Informationen finden Sie hier, der IFPI Global Music Report – State of the Industry steht kostenfrei hier zur Verfügung.

Über den Bundesverband Musikindustrie e.V.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 200 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Neben der Ermittlung und Veröffentlichung von Marktstatistiken gehören branchennahe Dienstleistungen zum Portfolio des BVMI. Seit 1975 zeichnet er die erfolgreichsten Künstler:innen in Deutschland mit GOLD und PLATIN aus, seit 2014 auch mit DIAMOND und seit 1977 werden die Offiziellen Deutschen Charts im Auftrag des BVMI erhoben. Zur Orientierung der Verbraucher:innen bei der Nutzung von Musik im Internet wurde 2013 die Initiative PLAYFAIR ins Leben gerufen.

Weitere Informationen: www.musikindustrie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Musikindustrie e.V.
Reinhardtstraße 29
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590038-0
Telefax: +49 (30) 590038-38
http://www.musikindustrie.de

Ansprechpartner:
Sigrid Herrenbrück
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 590038-44
E-Mail: herrenbrueck@musikindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel