„Wir bitten daher noch einmal unsere vermietenden Mitglieder, freien und geeigneten Wohnraum in Form von Ferien- und Einliegerwohnungen, Etagen in Einfamilienhäusern sowie abgeschlossenen Wohnbereiche an das örtliche Wohnungsamt unter der E-Mail-Adresse Wohnungsvermittlung@kiel.de zu melden“, ergänzt Bergemann.
Es sollte darauf geachtet werden, dass es insbesondere bei längerfristiger Unterbringung nicht zu einer Überbelegung kommt. Wann zu viele Menschen in einer Wohnung wohnen, entscheidet sich immer im Einzelfall. Bei der auch politisch erwünschten vorübergehenden Unterbringung von Kriegsflüchtlingen dürfte der Spielraum etwas weiter sein.
Wenn Mieter nur für einzelne Tage oder wenige Wochen Zimmer kostenfrei zur Verfügung stellen, muss der Vermieter nicht informiert werden. Haus & Grund rät jedoch dazu, den Vermieter und auch die Nachbarn vorab mit einzubinden. So schafft man ein gemeinsames Verständnis und motiviert andere, ebenso Wohnraum für Flüchtende zur Verfügung zu stellen. Wenn Flüchtende über einen längeren Zeitraum in die Wohnung aufgenommen werden, muss der Vermieter jedoch zwingend um Erlaubnis gefragt werden.
Der Eigentümerverein Haus & Grund Kiel vertritt die Interessen von rund 11.500 Mitgliedern. Die Haus & Grund Immobilien GmbH Kiel betreut ca. 9000 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Verlag & Service GmbH gibt die Norddeutsche Hausbesitzer Zeitung heraus und verlegt zahlreiche wohnungswirtschaftliche Produkte.
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