„Wir brauchen jede und jeden im Arbeitsmarkt. Arbeitskräftemangel bekämpft man nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen. Das Aussetzen der Sanktionen bei gleichzeitigen sehr großzügigen Regelungen zum Vermögensschutz durch den sog. vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis Jahresende wäre faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen. Weder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen noch der Wortlaut des Koalitionsvertrages machen das notwendig.
Die weit überwiegende Mehrheit der Menschen, die Grundsicherung beziehen, versuchen mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter alles ihnen mögliche, um wieder in Beschäftigung zu kommen und unabhängig von Sozialleistungen zu leben. Nicht nur das unentschuldigte Fernbleiben von Terminen oder andere Meldeversäumnisse müssen Folgen haben können. Bei den wenigen Menschen, die zumutbare Arbeit oder sinnvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht annehmen, muss Mitwirkung in Form von Sanktionen eingefordert werden können.
In der Pandemie waren Sanktionen faktisch ausgesetzt. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter keinen Zugang mehr zu einigen Menschen gefunden haben und Angebote weniger angenommen wurden.“
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