40 Jahre Sprachrohr und Schutzschild der Kurier-, Express- und Paketbranche

Wir feiern Jubiläum! Heute vor 40 Jahren wurde der Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK) – damals unter dem Namen „Bundesverband Internationaler Kurierdienste“ – in Frankfurt a. M. gegründet. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsunternehmen bündelt der Verband seit 40 Jahren die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) gegenüber Politik und Öffentlichkeit und steigert kontinuierlich ihr positives Image. Der BIEK ist die Themen- und Informationsschaltstelle einer der dynamischsten und leistungsfähigsten Branchen in Deutschland und ein lösungsorientierter Partner für seine Bezugsgruppen. Auf dieser Grundlage trägt der Verband intensiv dazu bei, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für das Wachstum der Branche in Deutschland zu gestalten.

Warum wurde der BIEK gegründet?

Während die Güterbeförderung im internationalen Verkehr zunahm und immer schneller wurde, hinkte die Dokumentenbeförderung immer weiter hinterher. So passierte es, dass Güter, die im internationalen Verkehr befördert wurden, am Zielort ohne die zugehörigen Dokumente ankamen. Diese wurden nämlich mit der Post befördert. Deswegen gingen viele Beförderer dazu über, Dokumente unmittelbar der Flugzeugbesatzung zu übergeben mit der Bitte, sie am Zielort einer Vertreterin oder einem Vertreter der Empfängerin oder des Empfängers auszuhändigen. Es formierten sich erste Kuriergesellschaften, die sich auf die internationale Dokumentenbeförderung spezialisierten.

Eine solche Dokumentensendung erreichte das damalige Postministerium, das wegen Verstoßes gegen das damalige Postmonopol Strafanzeige erstattete. Die betroffenen Unternehmen erkannten schnell, dass sie sich nur gemeinsam gegen diese willkürlich anmutende Behinderung des modernen Geschäftsverkehrs wehren konnten und gründeten am 23.03.1982 den BIEK. Wenig später konnte der Verband seinen ersten Erfolg melden: 1984 wurde die Kurierbeförderung vom Postministerium als legale Ausnahme vom Postmonopol definiert.

Beschleunigung der schriftlichen Kommunikation und Aufhebung der Postmonopole

Doch das war nur der erste Schritt. Die Weiterentwicklung des schnellen Warenverkehrs, insbesondere von kleinen Sendungen, führte zu immer neuen Konflikten mit dem veralteten Postgesetz. Typische Fälle, die immer wieder zu Konflikten mit der damals noch hoheitlich geführten Post führten, betrafen schriftliche Unterlagen, die einer Warensendung beigefügt waren. Das damalige Postministerium betrachtete solche sendungsbegleitenden Papiere als verkappte Briefsendungen, soweit sie sich nicht ausschließlich auf Sendungskoordinaten für die Ware bezogen. Bedingt durch die beschleunigte Güterbeförderung und die wachsende Nachfrage nach schneller Beförderung gab es ein zunehmendes Bedürfnis, auch die schriftliche Kommunikation zu beschleunigen.

Der Briefdienst der Post war im Monopol und stellte die bedeutendste Einnahmequelle der damaligen Post dar. Das Geschäft der Post mit Paketen war seinerzeit noch unbedeutend. Die Betriebsabläufe der Post mussten sich daher den seit alters her geltenden Vorgaben für den Briefdienst unterordnen und dessen veralteten Strukturen folgen. Im Ergebnis nahm die Qualität des postalischen Briefdienstes wie die ihres Paketdienstes weiter ab.

Seitens der Privatwirtschaft gab es deswegen schon früh das Bestreben, Brief- und Paketdienste zu entbürokratisieren und das im Postgesetz verankerte Briefmonopol aufzuheben. Inzwischen hatte der BIEK auf europäischer und globaler Ebene maßgeblich zur Gründung der schlagkräftigen Organisation „International Express Carriers Conference“ (IECC) beigetragen, die das Ziel verfolgte, die Beförderung von Briefen und Paketen von den weltweit geltenden Zwängen nationaler Monopole zu befreien. Zusammen mit der IECC gelang es dem BIEK, die Europäische Kommission dazu zu bewegen, die Vereinbarkeit nationaler Postmonopole mit europäischem Wettbewerbsrecht und den Grundfreiheiten der Verträge zu überprüfen. An dem Zustandekommen eines „EU-Grünbuchs Post“ im Jahr 1992 waren die Verbände im IECC, darunter der BIEK, maßgeblich beteiligt.

Nach erbittertem Widerstand der europäischen Postanstalten wurde schließlich im Jahr 1997 die europäische Postrichtlinie verabschiedet, die eine graduelle Einschränkung und Abschaffung der Monopole bewirkte. Die Postrichtlinie von 1997 brachte nach ihrer Umsetzung in nationales Recht endlich eine rechtlich verbindliche Grundlage für die Öffnung der nationalen Monopole für Brief- und Paketdienste und schuf eine wettbewerbsneutrale Grundlage für sämtliche Paket- und Briefdienste. Die bis dahin durch vielerlei Schikanen durch die damalige Staatspost und Behörden gebeutelten Unternehmen der KEP-Branche hatten endlich eine solide Rechtsgrundlage. Es war der Beginn eines Sturmlaufs in der Entwicklung der KEP-Dienste.

Parallel entwickelte sich der Versandhandel zu ungeahnter Größe und Schnelligkeit. Die schnelle und kostengünstige Abwicklung von kleinen Sendungen war Voraussetzung für die Akzeptanz seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher. Zunehmende Internationalisierung und Verflechtung des Handels und geniale Geschäftsideen wie der Online-Handel trafen auf sich dynamisch entwickelnde Kurier-, Express- und Paketdienste – mit ungeahnten Synergien und wechselseitigen Impulsen, die bis heute andauern.

Viele Erfolge, noch viel zu tun

Trotz zahlreicher Erfolge hat der BIEK auch heute noch einiges zu tun. Es besteht nach wie vor eine wettbewerbliche Schieflage im Paketmarkt. Die Deutsche Post kann ihre Kosten im wettbewerbsintensiven Paketmarkt über das staatlich regulierte Briefporto refinanzieren, was ihren Wettbewerbern nicht möglich ist. Über überhöhte Briefporti erhält sie eine zusätzliche Gewinnmarge, die sie in den Paketbereich investieren kann, ohne diese Investitionen über die Paketpreise verdienen zu müssen. Die Chance für die saubere Trennung zwischen dem regulierten Briefbereich und dem wettbewerblichen Paketmarkt wurde von Seiten der Politik bisher vertan. Umso dringender erwartet der BIEK die im Koalitionsvertrag vereinbarte große Postgesetz-Novelle in der aktuellen Legislaturperiode.

Auch hat sich die Themenvielfalt beim BIEK (seit 1991 „Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste“ und seit 2014 „Bundesverband Paket und Expresslogistik“) in den letzten Jahren enorm erweitert. „Längst sind wir viel mehr als ein Verband, der sich nur um den fairen Wettbewerb im Paketmarkt kümmert“, so Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. „Der Bereich hat nach wie vor hohe Priorität, aber auch Themen wie nachhaltige und effiziente Stadtlogistik, gute und faire Arbeitsbedingungen, Digitalisierungsprozesse, emissionsarme und -freie Zustellkonzepte u. v. m. stehen täglich auf unserer Agenda. Die Kurier-, Express- und Paketbranche befindet sich in einem ständigen, rasanten Wandel und wir unterstützen die Unternehmen dabei, diesen Wandel erfolgreich zu gestalten. Wir stehen den Unternehmen als Sprachrohr und Schutzschild zur Seite, wenn sie tagtäglich 15 Millionen Sendungen an neun Millionen gewerbliche und private Empfängerinnen und Empfänger zustellen – und das hoffentlich auch noch mindestens für die nächsten 40 Jahre.“

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik:

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern – rund 3.500 kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen – bieten die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS ihren Kundinnen und Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche in Deutschland realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 23,5 Milliarden Euro, beschäftigt rund 255.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert mehr als 4,05 Milliarden Sendungen pro Jahr.

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BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
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E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
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