Welche Behandlung möchte ich erhalten? Wer darf eigentlich das Paket bei der Post abholen? Wer kümmert sich um anstehende Zahlungen? Und wie war doch gleich der Login beim Mobilfunkanbieter?
Regelungen zur digitalen Vorsorge, sowie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen hier klare Verhältnisse für Betroffene. „Liegen diese wichtigen Dokumente nicht vor, muss unter Umständen zunächst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Das kann Angehörige vor zusätzliche, vermeidbare Aufgaben stellen“, informiert Susann Sperling, Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verbraucher*innen sollten den Ernstfall daher nicht dem Zufall überlassen. „Mithilfe unserer Webseminarreihe können die Teilnehmenden alle wichtigen Vorkehrungen treffen und die eigenen Dokumente fit machen“, so Sperling. Dabei klären die Expertinnen wesentliche Vorsorge-Fragen, erläutern typische Fallstricke bei der Formulierung und geben nützliche Tipps.
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