Verkehrsdelikte mit Todesfolge müssen wirksam geahndet werden

Zahlreiche Fälle von Raserei, zum Teil mit Todesfolge, die in den letzten Jahren vor den Gerichten gelandet sind, zeigen eine eindeutige Zunahme an Rücksichtlosigkeit auf Deutschlands Straßen. An diesem Freitag beschäftigt sich der Bundesrat auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern mit der Verschärfung des Paragrafen 315 des Strafgesetzbuches: Der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- Luft- und Straßenverkehr mit Todesfolge soll als Verbrechen eingestuft werden und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das Thema ist erneut auf der Tagesordnung gelandet, weil der Bundestag in der letzten Legislaturperiode keinen Beschluss in der Sache getroffen hatte.

Stefan Heimlich, der Vorsitzende des ACE, nutzt die anstehende Bundesratsentscheidung, um erneut auf die Verantwortung der Verkehrsteilnehmenden hinzuweisen: „Wer eine Gefährdung billigend in Kauf nimmt, die schwerste Verletzungen und sogar den Tod von Unbeteiligten zur Folge haben kann, muss entsprechend bestraft werden. Insofern ist die Einordnung eines derartigen Verhaltens als gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiff-, Luft- und Straßenverkehr nicht nur folgerichtig und wichtig, sondern seit langem überfällig. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit und der Vision Zero sollte nicht nur der Bundesrat dem Antrag folgen, auch der Bundestag muss sich dieses Mal dazu durchringen und für Rechtssicherheit sorgen.“  

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