Am Freitag hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) die Vergabe der Verkehrsleistungen für die Kinzigtalbahn zwischen Frankfurt, Fulda und Bebra für den Zeitraum vom 14. Dezember 2025 bis zum 8. Dezember 2040 vergeben. Diese Vergabe sieht neue Fahrzeuge vor, für die auch eine Wiedereinsatzgarantie für die anschließende Vertragsperiode nach 2040 versprochen wird. Daher ist davon auszugehen, dass die neuen Doppelstockzüge „Coradia Stream HC“ vom französischen Hersteller ALSTOM bis Mitte der 2050er Jahre zum Einsatz kommen werden.
Till Schäfer, Mitglied im Landesvorstand des VCD Hessen, kritisiert: „Trotz gesetzlicher Vorgaben und aktiven Engagements der Kommunen Hanau, Rodenbach, Langenselbold, Hasselroth und Gelnhausen wird Barrierefreiheit für die Fahrgäste damit verhindert. Ein stufenloses Einsteigen ist erst in den 2050er Jahren erwartbar, wenn der RMV nicht zeitig reagiert.“
Konkret sind es die folgenden Punkte des Angebots ab 2025 im Kinzigtal, die dem VCD Hessen negativ aufgefallen sind:
- Zentrales Problem ist die damit auch in Zukunft mangelnde Barrierefreiheit: Die Einstiegshöhe der neuen Züge von 60 cm sorgt keineswegs dafür, dass „an den meisten Bahnhöfen ein barrierefreier Einstieg möglich ist“, sondern in Wahrheit dauerhaft nur zwischen Hünfeld und Bebra, da dort die heutige und zukünftige Bahnsteighöhe nahezu ebenerdig bei 55 cm liegt. Im Kinzigtal hingegen werden die Bahnsteige auf 76 cm erhöht. Barrierefreiheit ist also nur dort zu erwarten, wo es sie heute schon gibt.
- Dass Barrierefreiheit mit der aktuellen Vergabe nicht der Fall sein wird, ist umso unverständlicher vor dem Hintergrund, dass die Kommunen im Rahmen des „Dialogprozesses zur Aus- und Neubaustrecke Hanau–Fulda“ beim Bundestag erfolgreich barrierefreie Bahnsteige samt Zugängen eingefordert haben. Der VCD hat diese sinnvolle Forderung stets unterstützt und dankt daher den Kommunen im Main-Kinzig-Kreis, solch maßvolle und fachlich begründete Wünsche im Rahmen des „Bedarfsplanumsetzungsgesetzes“ eingebracht zu haben. Stufenfreiheit dient nicht nur Rollstuhlfahrern, sondern auch Reisenden mit Kindern oder schwerem Gepäck, Rädern oder mit sonstigen Einschränkungen. Insbesondere in einer alternden Gesellschaft ist spielt dies eine immer entscheidendere Rolle. Der RMV war an dem Dialogprozess beteiligt und kennt den Wunsch der Kommunen nach Barrierefreiheit. Zu Barrierefreiheit kann es zukünftig aber nur kommen, wenn passende Fahrzeuge eingesetzt werden.
- Das Zugangebot wird reduziert. Die meisten RE5-Züge sind im Fahrplan nicht mehr enthalten. Fahrzeitkürzungen der RE50-Züge sowie die leichte Erhöhung der Sitzplätze kompensieren hier die markante permanente Angebotskürzung nicht. Nicht mal die im Rahmen des „Dialogprozesses zur Aus- und Neubaustrecke Hanau–Fulda“ versprochenen werktäglichen Halbstundentakte des RE50 und der RB51 finden sich außerhalb der ohnehin bestehenden Verstärkerfahrten. Und dies auf einer der Verkehrsachsen mit den höchsten zu erwartenden Fahrgastzuwächsen.
- Durch die neuen Zeitlagen entstehen in Hanau, Gelnhausen, Flieden, Fulda und in Bebra teilweise erheblich längere Umsteigezeiten. Flieden ersetzt dabei den heutigen „30er Knoten“ des RE50 mit der RB53. Genau hier wäre aber eine Verbesserung dringend erforderlich.
- Mit Verlegung des Endpunkts der Linie RB53 von Schlüchtern nach Flieden entstehen für den Fahrgast nicht nur längere Reisezeiten aus dem Sinntal in die Kreisstadt Gelnhausen, sondern auch höhere Fahrpreise. Hintergrund für diese Verschlechterung ist die Überlastung der Strecke.
Die Forderungen des VCD Hessen:
- Dringend mit DB Regio als Betreiber und Besteller der Fahrzeuge und ALSTOM als Fahrzeughersteller eine Umbestellung durchführen, damit mindestens ein Wagen pro Zugteil wirklich barrierefrei für die vorhandenen und neuen 76 cm-Bahnsteige gebaut wird.
- Die Einbindung der Fahrgastverbände in eine aktive gemeinsame und langfristige Verkehrsangebotsplanung sowie eine öffentliche Fahrgastbeteiligung bei Aufstellung von neuen Jahresfahrplänen. Dies ist heutzutage von vielen progressiveren Bestellern zwischen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg bereits gang und gäbe.
- Das Land Hessen und auch die anderen Gesellschafter müssen sich stärker ihrer Aufgabe der Kontrolle und Aufsicht über den Rhein-Main-Verkehrsverbund bewusst werden und dies aktiver umsetzen.
- Der RMV muss konkret darlegen, wie er durchgehende Barrierefreiheit erreichen will. Besondere Probleme stellen dabei das Aufeinandertreffen der abweichenden Einstiegshöhen von S-Bahn, Regionalverkehr im ländlichen Raum und auf Hauptstrecken sowie die Mischnutzungen durch der Regionaltangente West dar. All das sind Themen, die bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit des RMV bekannt waren und zu denen bis heute keine fachlich plausible Lösung vorliegt, obwohl das Personenbeförderungsgesetz eine generelle Umsetzung mit begründeten Ausnahmen bis zum 1. Januar 2022 vorsah.
Die Fahrverbindung von Sinntal nach Gelnhausen darf auch beim Umweg über Flieden nicht teurer tarifiert werden als der heutige, direktere Weg. Der RMV muss sich zusätzlich dafür einsetzen, die Engpässe in Fulda zu beheben, so dass die Linie RB53 (wenn sie schon nicht mehr nach Schlüchtern fahren darf) wenigstens Fulda umsteigefrei erreicht. - Die Ausweitung des RE5 mit einem systematischen Zweistundentakt. Bei Fertigstellung von Teilabschnitten der Aus- und Neubaustrecke Hanau–Fulda kann der RE5 jene Abschnitte mitbenutzen, um die Fahrzeiten zwischen Frankfurt, Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern und Fulda zu verkürzen. Die Vorzugsvariante IV mit der Führung über Schlüchtern ermöglicht es, die ehemalige Kreisstadt einzubinden und von hier aus deutlich schnellere Fahrten anzubieten. Sobald der Ausbau es ermöglicht, sollten neue Fahrplanlagen für kürze Umsteigezeiten in den Bahnhöfen von Hanau, Gelnhausen, Flieden und Fulda angestrebt werden.
Durchbindung des RE50 über den Flughafen nach Wiesbaden mit Inbetriebnahme der „Wallauer Spange“, um Osthessen an den Flughafen und die Landeshauptstadt anzubinden.
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