Es geht im Kern um das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das 2014 beschlossen wurde, um die Lebensversicherungsbranche zu stützen. Diese ist seit der Finanzkrise 2008 unter Druck, da sich die Versicherer in der Vergangenheit mit zu hohen Garantiezinsen verkalkulierten. Um die Kalkulationsfehler auszugleichen, erlaubt das LVRG, dass bestimmte Gelder der Kunden aus der Überschussbeteiligung massiv gekürzt werden. Dies kann aber nur erfolgen, wenn beim jeweiligen Versicherer ein sogenannter „Sicherungsbedarf“ aufgrund einer schwachen Finanzlage vorliegt. Auf gerade diese Situation beruft sich die Victoria, ein Unternehmen der Ergo-Gruppe.
Bei dem Geld, das den Versicherten vorenthalten wird, geht es um die sogenannten Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren. An diesen sind die Versicherten nach Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts eigentlich angemessen zu beteiligen. Ein solches Urteil hatte der BdV bereits 2005 erstritten. „Die Beteiligung an diesen Bewertungsreserven ist ein verfassungsrechtlich gesicherter Anspruch der Versicherten und keine Mildtätigkeit der Versicherungsunternehmen“, erläutert Kleinlein.
Im konkreten Fall beruft sich die Victoria letztlich darauf, durch Fehlkalkulation mit zu hohen Garantien in eine derart schwierige Finanzlage geraten zu sein, dass sie die Überschussbeteiligung massiv kürzen musste. Ob diese prekäre Finanzlage tatsächlich vorlag, ist indes aus Sicht des BdV nicht hinreichend belegt. Konkret geht es nun insbesondere auch darum, ob die Victoria die Voraussetzungen für die miserable Finanzlage selber beweisen muss. Aus Sicht des BdV sollte diese Beweislast beim Versicherer liegen: „Erst behauptet das Versicherungsunternehmen zu arm zu sein, dann beleget es diese Behauptung aber nicht ausreichend und trotzdem begründet es damit das Vorenthalten von Überschüssen“, so Kleinlein.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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