Die BKK ProVita vermischt dabei allerdings zwei völlig unterschiedliche Bereiche: die ärztliche Diagnose-Codierung mit ICD-Codes und die Meldung an das PEI. Der ICD-Code U12.9, der zur Dokumentation empfohlen ist, soll etwa bei "Unerwünschten Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet" angegeben werden. "Unerwünscht" und "nicht näher bezeichnet" umfasst jedoch die gesamte Bandbreite der erwartbaren, milden und vorübergehenden Folgen einer Impfung, z. B. eine leichte Schwellung an der Einstichstelle oder erhöhte Temperatur durch die Immunantwort. Von einer "Gefahr für das Leben von Menschen", wie die Kasse sich ausdrückt, kann dabei also keine Rede sein. Die ICD-Codes dienen auch vor allem dem Zweck der Abrechnung ärztlicher Leistungen.
Handelt es sich dagegen um einen Verdacht auf "über das übliche Maß hinausgehende" Nebenwirkungen, sind Ärzte verpflichtet, diese an das PEI zu melden. "Das ist ein eklatanter Unterschied, den die Kasse hier unter den Tisch fallen lässt. Genauso wie man die Zahl der Verdachtsfälle nicht einfach mit der Zahl der bestätigten Nebenwirkungen gleichsetzen kann", erklärt Dr. Heinrich. "Dazu kommt, dass bei der ‚Auswertung‘ eine ganze Reihe von ICD-Codes in einen Topf geworfen werden, nach dem Motto: Je mehr, desto besser."
"Diese undifferenzierte Schwurbelei passt aber ganz offensichtlich in das Markenimage der Kasse, die mit Homöopathie und Osteopathie als Satzungsleistungen wirbt und sich selbst als ,veggiefreundlichste Krankenkasse‘ tituliert. Offenbar will man vor allem Werbung in der impfkritischen Klientel machen."
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