„Die Personalsituation in den bayerischen Zahnarztpraxen ist bereits heute angespannt. Jede zahnmedizinische Fachanstellte, die wegen der Impfpflicht den Beruf aufgibt, ist eine zu viel. Zudem haben wir bewiesen, dass unsere Schutz- und Hygienemaßnahmen auch unter Pandemiebedingungen greifen. In Bayern ist kein Fall einer Infektionsweitergabe von einem Zahnarzt auf den Patienten dokumentiert“, so Christian Berger, Präsident der BLZK und Vorsitzender des Vorstands der KZVB.
Die beiden Körperschaften teilen die Auffassung des Ministerpräsidenten, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ohne eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden darf. Sonst laufe man Gefahr, dass Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen in andere Branchen abwandern. Dadurch würde sich die Patientenversorgung verschlechtern.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist die gesetzliche Berufsvertretung der über 16.500 bayerischen Zahnärzte. Sie setzt sich aktiv für Rechte und Interessen der Zahnärzte sowie für Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung ein. Dabei steht sie für Qualität in der Zahnmedizin als Ergebnis wissenschaftlich begründeter Präventions- und Behandlungskonzepte, die sich an der Individualität des einzelnen Patienten orientieren. Der Patientenschutz ist ein vorrangiges Anliegen der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
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