Vermieterinnen und Vermieter, die eine Miete fordern, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zu ahnden ist. Dieses Gesetz gibt es schon seit vielen Jahren. Für die Praxis ist es aber derzeit nicht relevant. Denn die Rechtsprechung fordert, dass Vermieterinnen und Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausnutzen müssen, um die hohe Miete zu vereinbaren, was sich kaum nachweisen lässt.
Mit seinem Gesetzesantrag will Bayern dafür sorgen, dass Mietwucher wieder leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Der Nachweis der Mieterinnen und Mieter, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat, würde entfallen. Zudem soll das Bußgeld von jetzt 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt werden.
„Dies sind Forderungen, die auch der Mieterbund seit Jahren erhebt. Die praxisfremde Voraussetzung des Nachweises der Ausnutzung einer Zwangslage muss endlich abgeschafft und das Gesetz dringend nachgebessert werden, damit es endlich Anwendung finden kann“, so Weber-Moritz.
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