Die Zeit drängt: Am polnischen Ufer laufen die Baustelleneinrichtungen. Die polnischen Behörden haben den sofortigen Vollzug des Oderausbaus genehmigt. Widersprüche von Umweltverbänden und es Landes Brandenburg haben nach polnischem Recht keine aufschiebende Wirkung.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Wir erwarten von Umweltministerin Lemke, dass sie sich in Warschau für ein Moratorium der Flussbaumaßnahmen einsetzt. Die naturnahe Oder muss geschützt werden. Der Ausbau zur internationalen Wasserstraße ist ein Infrastrukturprojekt von gestern. Ministerin Lemke und Verkehrsminister Volker Wissing als zuständige Bundesminister sollten die Vorgaben des Koalitionsvertrags in dieser Legislaturperiode umsetzen und gegenüber Polen auch vertreten. “
Die drohenden Baumaßnahmen gehen auf das 2015 vom Bundesverkehrsministerium mit Polen geschlossene Abkommen zum Oder-Ausbau zurück. Damals wurden weder ressortübergreifend Umweltauswirkungen noch die Notwendigkeit der Baumaßnahmen geprüft. Der Grenzfluss soll vorgeblich für den Hochwasserschutz und für Eisbrecher zur internationalen Wasserstraße ausgebaut werden. Doch die Vertiefung und Einengung bewirken das Gegenteil: einen Anstieg einer möglichen Hochwasserwelle. Stattdessen muss die Renaturierung der Oder Vorrang haben.
Die Öffentlichkeit wurde bei dem Projekt bisher weitgehend ausgegrenzt. Jüngstes Beispiel: Zwar haben die polnischen Behörden zeitgleich zu den Bauvorbereitungen vergangene Woche einen Umweltbericht zur Kommentierung vorgelegt. Doch das rund 1500 Seiten starke Dokument gibt es nur in polnischer Sprache. Das widerspricht klar einer transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bandt: „Es liegt in Frau Lemkes Hand bei ihrem Besuch auch dafür sorgen, dass die deutsche Öffentlichkeit ausreichend beteiligt wird. Der neue polnische Umweltbericht muss übersetzt werden. In meinen Augen ist es zwingend notwendig, das Umweltverträglichkeitsverfahren neu aufzusetzen. Die Espoo-Konvention regelt grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen, wonach betroffene Nachbarländer alle wesentlichen Informationen zu Vorhaben in ihrer Sprache erhalten müssen.“
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Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: „Das bestehende Naturerbe an Oder und Mittelelbe schützen wir.“ Als zuständige Behörde im Rahmen des grenzüberschreitenden Verfahrens hat die deutsche Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt die offizielle Übersetzung der Bekanntmachung der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz (GDOŚ) veröffentlicht. Der Umweltverträglichkeitsbericht selbst muss per individuellem Antrag bei der polnischen Generaldirektion angefragt werden, so der Hinweis der deutschen Behörde:
Der BUND ist durch seinen Landesverband Brandenburg mit neun weiteren Umweltverbänden unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings im „Aktionsbündnis lebendige Oder“ organisiert. Das Aktionsbündnis setzt sich für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der naturnahen Flusslandschaft an der Oder ein (www.saveoder.org).
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