Eine Gewährung von Kindergeld wegen der Berufsausbildung des volljährigen Kindes ist nicht mehr möglich, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer Erkrankung des Kindes nicht nur unterbrochen, sondern beendet wurde. Dies stellte laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof in einer kürzlichen Entscheidung klar (Az.: III R 41/19).
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