HORNBACH Baumarkt reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein

 

  • Angebotsfrist für HORNBACH Baumarkt-Aktionäre endet am 22. Februar 2022
  • Vollzug des Delistings wird voraussichtlich spätestens Anfang März 2022 wirksam werden

Die HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH Baumarkt") plant im Zuge des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH Holding") an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt den Rückzug von der Börse. Hierfür hat HORNBACH Baumarkt am 31. Januar 2022 den Widerruf der Zulassung der HORNBACH Baumarkt-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt.

HORNBACH Baumarkt-Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding zu 47,50 € in bar je Aktie noch vor der Einstellung der Börsennotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse annehmen. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 14. Januar 2022 begonnen und wird am 22. Februar 2022 um 24 Uhr (MEZ) enden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird nicht verlängert und ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der HORNBACH Baumarkt am regulierten Markt wird voraussichtlich nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots spätestens Anfang März 2022 wirksam werden. Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel mit HORNBACH Baumarkt-Aktien am regulierten Markt eingestellt, was zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Preisverfügbarkeit von HORNBACH Baumarkt-Aktien führen kann.

Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt haben in ihrer am 21. Januar 2022 veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme allen Baumarkt-Aktionären empfohlen, das Angebot der HORNBACH Holding anzunehmen und ihre Aktien anzudienen.

Weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot sind unter www.pluto-offer.com und auf der Investor Relations-Webseite des Unternehmens verfügbar.

Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG, noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, aufgeführt. Investoren und Inhabern von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot wurde unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act veröffentlicht und erfolgt in Kanada gemäß anwendbarer Ausnahmebestimmungen von den formalen Anforderungen für Übernahmeangebote gemäß dem National Instrument 62-104 – Take-over Bids and Issuer Bids. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots sind oder werden auf www.pluto-offer.com verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis können die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erworben bzw. entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen haben oder außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf www.pluto-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Über HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft

HORNBACH ist ein unabhängiges, familiengeführtes und börsennotiertes Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2020/21 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2021) steigerte es seinen (Netto-)Umsatz um 15,4% auf 5,5 Mrd. €. HORNBACH wurde 1877 gegründet und ist das einzige Unternehmen der DIY-Branche, dessen Geschichte sechs Generationen zurückreicht. HORNBACH betreibt 167 Bau- und Gartenmärkte (inklusiv Fachmärkte), Onlineshops in 9 europäischen Ländern und 36 Baustoffhandlungen (unter dem Dach der HORNBACH Baustoff Union). HORNBACH ist mit seinem Vertriebskonzept und seinen Sortimenten ganz auf die Bedürfnisse von Projekt- und Gewerbekunden ausgerichtet. Das Unternehmen garantiert seinen Kunden dauerhaft niedrige Preise und ist damit Preisführer in seiner Branche. Die hohe Beratungsqualität und der exzellente Service für die Kunden wurden in zahlreichen unabhängigen Tests und Studien dokumentiert. Mit Pionierleistungen wie dem ersten kombinierten Bau- und Gartenmarkt (1968), dem ersten Megastore (1980) und dem ersten Baumarkt mit Drive-In (2003) hat HORNBACH seine Innovationskraft immer wieder unter Beweis gestellt. Seit Jahrzehnten ist das Unternehmen auch ein Jobmotor, an dessen Erfolg heute mehr als 24.000 Beschäftigte mitwirken.

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