Mit der im November 2018 vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten neuen (Muster)Weiterbildungsordnung (MWBO) wurde u.a. die mehrjährige Facharztausbildung neu strukturiert. Bis Juli 2021 wurde die WBO von vielen Landesärztekammern in Kraft gesetzt. Zentrales Kernstück der neuen WBO ist der strukturierte Kompetenzerwerb. „Eine kompetenzbasierte Weiterbildung zur Hautärztin oder zum Hautarzt beruht nicht auf Kompetenzen, sondern sie hat zum Ziel, diese zu erreichen“, sagt Professor Dr. med. Julia Welzel, Tagungsleiterin der Dermatologie KOMPAKT & PRAXISNAH und Generalsekretärin der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft e. V. (DDG). Im Vordergrund der Weiterbildung steht nun die Prüfung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gegensatz zur bisherigen überwiegend zeit- und zahlenbasierten Weiterbildung, bei der Mindestzeiten und eine vorgegebene Anzahl selbstständig (aber supervidiert) durchgeführter medizinischer Prozeduren nachzuweisen waren.
In der neuen WBO wird zwischen kognitiven und Methodenkompetenzen (Kenntnissen) und Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten) unterschieden. „Die Differenzierung in ‚wissen‘ und ‚können‘ ist zunächst einmal sinnvoll. Es stellt sich jedoch die Frage, wie Lernziele und Kompetenzen überprüft werden“, ergänzt Welzel. Laut WBO werden die Inhalte mithilfe eines elektronischen Logbuches (eLogbuch) belegt, das der Weiterbildungsassistent oder die -assistentin (WBA) eigenverantwortlich führt. Mindestens einmal jährlich stattfindende Weiterbildungsgespräche mit der oder dem Weiterbildungsbefugten ermöglichen ein regelmäßiges Feedback zum Stand der Weiterbildung.
Da es im Kern um das Erreichen der entsprechenden Kompetenzen geht, ist der Ort der Weiterbildung nicht mehr definiert. Die Weiterbildung kann prinzipiell komplett ambulant in Praxen erfolgen. „Eine gute Weiterbildung braucht ein breites Spektrum, aber auch eine Tiefe. Die Klinikzeit sollte aufgrund der komplexeren, selteneren und meist auch fortgeschritteneren Krankheitsbilder nicht fehlen, ebenso wie auch ambulante Weiterbildungszeiten für die häufigen Hautkrankheiten sinnvoll sind“, betont Welzel.
Hinsichtlich der konkreten Inhalte der Weiterbildung konnte die DDG unter der Federführung der Landesärztekammer Niedersachsen zusammen mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) einen „Fachlich Empfohlenen Weiterbildungsplan“ (FEWP) erarbeiten. „Diese Ausführungsbestimmungen vermitteln der oder dem Weiterbilder und der oder dem WBA ganz konkret, was zu vermitteln ist, bzw. was erlernt werden muss“, erläutert Welzel, Direktorin der Augsburger Universitätshautklinik. Sie seien zwar nicht Teil der WBO, hätten aber einen empfehlenden Charakter und könnten zudem in Zukunft auch an neue Anforderungen angepasst werden. „Hier konnten wir als Fachgesellschaft unsere Expertise auch hinsichtlich der Weiterbildungsinhalte einbringen und damit die Qualität der Weiterbildung definieren“, bilanziert Welzel.
„Es gibt Inhalte und Kompetenzen in der Dermatologie, die überwiegend in der stationären Dermatologie verortet sind“, ergänzt Professor Dr. med. Michael Hertl, Tagungspräsident und Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Hier sind insbesondere Notfälle wie Anaphylaxien, schwere Autoimmundermatosen, fortgeschrittene und metastasierte Hauttumorerkrankungen und komplexe Operationen zu nennen, die weit überwiegend in Kliniken stattfinden. „Wenn eine Dermatologin oder ein Dermatologe diese Krankheitsbilder in der Facharztweiterbildung nicht kennengelernt hat, kann sie oder er diese Erkrankung dann auch nicht sicher in der täglichen Berufspraxis managen. Dieses Wissen bringen wir in die Ausführungsempfehlungen mit ein und fordern daher die stationären Weiterbildungszeiten ausdrücklich, damit jede und jeder die gesamte Breite und Tiefe des Faches durchläuft.“
Quellen:
Elsner P. Die neue Weiterbildungsordnung Dermatologie: Neuer Wein in alten Schläuchen? Hautarzt 2021. 72:533–534 DOI: 10.1007/s00105-021-04841-1
Ochsendorf F, Welzel J. Kompetenzorientierte Weiterbildung in der Dermatologie. Hautarzt 2021. 72:535–548 DOI: 10.1007/s00105-021-04820-6
Terminhinweise:
Dermatologie KOMPAKT & PRAXISNAH:
gemeinsame Tagung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft e. V. (DDG) und des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) vom 18. bis 20.02.2022
Eine Anmeldung zur Tagung ist bis Mi, 16.02. um 16 Uhr möglich.
Virtuelle Pressekonferenz von DDG und BVDD
Termin: 18.02.2022, 11 bis 12 Uhr
Einwahl-Link: https://zoom.us/j/94446077169
Programm:
Neue Substanzklasse für die Therapie entzündlicher Hautkrankheiten: Wie JAK-Inhibitoren bei Neurodermitis, Vitiligo und Haarausfall wirken
Professor Dr. med. Michael Hertl
Direktor der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Universitätsklinikum Marburg/UKGM und Präsident der DDG
Die Zukunft dermatologischer Versorgung im ambulanten Bereich: Niederlassungsfeindliche Rahmenbedingungen und Nachwuchsmangel gefährden eine wohnortnahe Versorgung
Dr. med. Ralph von Kiedrowski
Niedergelassener Dermatologe in Selters und Präsident des BVDD
Beruf Dermatologin/Dermatologe: Wissen und Kompetenz im Zentrum – wie sich die DDG für eine praxisorientierte Ausbildung einsetzt
Professor Dr. med. Julia Welzel
Direktorin der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Universitätsklinikum Augsburg, Medizincampus Süd und Generalsekretärin der DDG
Spät erkannter Hautkrebs als Folge der Coronapandemie: Wie Dermatologinnen und Dermatologen mit der zunehmenden Versorgungslast in ihren Praxen umgehen
Dr. med. Thomas Stavermann
Ärztlicher Leiter im MVZ Hautzentrum Gropiuspassagen GmbH in Berlin und Vizepräsident des BVDD
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) e. V. ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschsprachigen Dermatologinnen und Dermatologen. Als eine gemeinnützige Organisation mit mehr als 3.800 Mitgliedern fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Dermatologie und ihrer Teilgebiete. Die DDG setzt sich für die Förderung der klinischen und praktischen Dermatologie, Allergologie und Venerologie sowie ihrer konservativen und operativen Teilgebiete ein. Mit der Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen engagiert sie sich in der Fort- und Weiterbildung, sie entwickelt Leitlinien und unterstützt Forschungsvorhaben durch Anschubfinanzierungen und Förderungen. Darüber hinaus vergibt die DDG zusammen mit der Deutschen Stiftung für Dermatologie Forschungsgelder und Stipendien an vielversprechende Nachwuchsmedizinstudierende und an namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
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