DEHOGA NRW fordert Lockerungen: 2G+ nicht mehr verhältnismäßig

Angesichts einer hohen Impfquote in NRW und einer geringen Hospitalisierungsrate in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern fordert der Hotel- und Gaststättenverband NRW, Zulassungsbeschränkungen und andere Corona-Maßnahmen zu lockern beziehungsweise zurückzunehmen. Angepasste Entschädigungen bleiben notwendig.

Während in einigen Staaten Europas Corona-Maßnahmen trotz viel höherer Inzidenzen und nur leicht höheren Impfquoten gelockert beziehungsweise ganz aufgehoben werden, gelten in großen Teilen des Gastgewerbes in Nordrhein-Westfalen noch empfindliche Zugangsbeschränkungen, wie beispielsweise 2G+/2G geboostert in der Gastronomie. Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin gar nicht öffnen. Der DEHOGA NRW (Hotel- und Gaststättenverband) sieht die noch bestehenden Regelungen als nicht mehr verhältnismäßig an. "Wir haben eine überdurchschnittlich hohe Impfquote in NRW, das Gesundheitssystem ist seit Wochen coronabedingt nicht mehr stark belastet, das Gastgewerbe ist bis jetzt nicht als Pandemietreiber in Erscheinung getreten, es gibt ausreichend Impfstoff für alle und neuerdings Medikamente zur Corona-Behandlung. Das muss Konsequenzen für die Corona-Maßnahmen im Land haben, weil die aktuellen nicht mehr verhältnismäßig sind", sagt Hans-Dietmar Wosberg, Regionalpräsident DEHOGA Nordrhein-Westfalen.

Nach einer aktuellen bundesweiten Umfrage des DEHOGA, an der fast 700 Gastronomen und Hoteliers aus NRW teilgenommen haben, sprechen sich zwei Drittel für Lockerungen – beispielsweise die Rücknahme von 2G+ – aus. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation fordern wir für Lebensbereiche, in denen der Zugang noch kontrolliert wird, in einem ersten Schritt deutliche Lockerungen: die Rückkehr zu 3G in der Gastronomie, eine Öffnungsmöglichkeit für Clubs und Diskotheken, mehr Besucher bei Großveranstaltungen und die Aufhebung der Unterscheidung von touristischen und nicht-touristischen Übernachtungen", so Wosberg. "In einem zweiten Schritt müssen wieder alle Beschränkungen fallen!" 

Das Gastgewerbe bezahlt trotz staatlicher Unterstützungen immer noch einen hohen Preis. Unverschuldet! Nach offiziellen festgestellten Umsatzrückgängen 2020 und 2021 von ungefähr 40 Prozent ergab die neueste DEHOGA-Erhebung für Januar 2022 Umsatzverluste von 47 Prozent im Vergleich zum ersten Monat 2019. Mittlerweile fühlen sich wieder 57 Prozent in ihrer Existenz bedroht. Tendenz steigend. "Die staatlichen Leistungen, für die wir grundsätzlich dankbar sind, sind überlebensnotwendig, aber keine Almosen, weil auch unsere Betriebe in der Vergangenheit durch Steuern und Sozialabgaben den Grundstock für die finanzielle Stärke unseres Staates mit geschaffen haben. Die staatlichen Leistungen müssen der jetzigen Situation angemessen angepasst werden und bis zum Ende der Pandemie laufen", unterstreicht Wosberg. Das bedeutet, Überbrückungshilfen bereits ab zehn Prozent Umsatzrückgängen zu gewähren (jetzt: ab 30%), den Eigenkapitalzuschuss für betroffene Betriebe auf bis zu fünfzig Prozent (jetzt: 30%) zu erhöhen und Fixkosten wieder bis 100 Prozent zu erstatten. Wegen des Anstiegs von Anträgen auf Kurzarbeitergeld – im November lag die Quote nach DEHOGA-Erhebungen noch bei rund einem Viertel, für den Februar bei mehr als der Hälfte – erwarten Gastronomen und Hoteliers nach der begrüßenswerten Verlängerung der Bezugsdauer und Ausweitung bis Ende Juni wieder die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge. 

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