Corona-Verordnung: Winterruhe bedroht Existenz der Saalbetriebe

„Wir hatten so sehr auf die Warnstufe 3 gehofft“, so die einstimmige Aussage der Saalbetreiber in Niedersachsen. „Aber jetzt wird einfach mal so die Winterruhe verlängert“. Aus Sicht der gastgewerblichen Unternehmer war das Signal eindeutig, das mit der vorherigen Corona-Verordnung ausgesandt wurde: Ab dem 3. Februar 2022 greift wieder die Warnstufe 3. Für die Saalbetreiber wäre das der erste Schritt in Richtung langfristige Planung gewesen. Die Reservierungen für kleine Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten, die schon in den letzten Jahren verschoben worden sind, oder auch Zusammentreffen nach Beerdigungen hätten mit bis zu 50 Personen – natürlich unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen – stattfinden können.

Diese Hoffnung hat sich mit der aktuellen Verordnung in großen Frust und Enttäuschung gewandelt. „Die Saalbetreiber, die von Familienfeiern und großen Veranstaltungen leben, wissen einfach nicht mehr weiter“, so DEHOGA-Präsident Detlef Schröder. Immer mehr Gastwirte stehen vor den Scherben ihrer Existenz. Sie fragen sich zu Recht, wo zukünftig in der Fläche Geburtstagsfeiern, Kohlfahrten, Boßeltouren und Beerdigungskaffees stattfinden sollen, wenn es ihre Betriebe nicht mehr gibt.

Mittlerweile stehen alle Unternehmer nicht nur vor finanziellen Problemen. Denn zusätzlich zu der aufwändigen Überprüfung der 2G bzw. 2GPlus-Regelung hat die Verkürzung des Genesenenstatus zu einer großen Verunsicherung der Gäste geführt und weitere Stornierungen in den Restaurants nach sich gezogen. Hier gibt es auch immer mehr Diskussionen mit den Gästen. Messen sind nicht in Sicht oder werden verschoben und zwar genau in die Zeit, in der wieder Touristen erwartet werden.

„Die Politik hat uns nach vielen Gesprächen Erleichterungen in Aussicht gestellt, nun ist wieder nichts passiert“, so DEHOGA Präsident Detlef Schröder. „Das einhellige Fazit aus dem Gastgewerbe ist nur noch großes Unverständnis und Verzweiflung“, fasst Schröder die Stimmen aus der Branche zusammen, die ihn seit Veröffentlichung der Verordnung erreicht haben.

Der Hoffnungsschimmer, der jetzt mit den Zeugnisferien aufkam, darf nicht über die Situation des Gesamtgewerbes hinwegtäuschen. Wenn das Gastgewerbe insgesamt nicht bald eine langfristige Planungssicherheit bekommt, wird aus der Winterruhe eine Dauerruhe nicht für die Betriebe, sondern auch in den Betrieben.

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